Beschluss Eigentümergemeinschaft einheitlich?
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Beschluss Eigentümergemeinschaft einheitlich?
Hallo!
Nachdem ich nun im falschen Forum gepostet habe, hoffe ich, dass mir hier jemand Auskunft geben kann.
Folgender Sachverhalt:
Auf einem Grundstück befinden sich 5 Doppelhäuser und am Ende 2 Villen.
Durch eine Gemeinschaftsfläche (Weg) sind alle Häuser auch mit PkW zu erreichen.
Wenn die Eigentümergemeinschaft nun das Parken auf dieser Gemeinschaftsfläche gestatten will, muss der Beschluss hierzu einheitlich sein oder reicht es, dass mehrheitlich darüber entschieden wird?
LG beijing
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von beijing am 09.09.2010 09:31
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>Beschluss Eigentümergemeinschaft einheitlich?
Steht denn in der Teilungserklärung etwas über ein Parkverbot auf dieser Fläche?
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von joebeuel am 10.09.2010 11:27
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>Beschluss Eigentümergemeinschaft einheitlich?
Hallo!
Nein, in der Teilungserklärung steht nichts von Parken verboten oder Parken erlaubt. Es ist dort nur verankert, dass jeder für ein Dreizehntel dieser Fläche zur Schneeberäumung verantwortlich ist.
LG beijing
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von beijing am 10.09.2010 18:29
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>Beschluss Eigentümergemeinschaft einheitlich?
Eine allgemeine Nutzungsregelung einer Gemeinschaftsfläche kann mehrheitlich gefasst werden, solange keiner der Miteigentümer unbillig benachteiligt wird.
von R.M. am 11.09.2010 22:36
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>Beschluss Eigentümergemeinschaft einheitlich?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Gibt es evtl. noch eine Angabe, wo dies gesetzlich geregelt wird?
LG beijing
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von beijing am 12.09.2010 15:38
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>Beschluss Eigentümergemeinschaft einheitlich?
§ 15 WEG -----------------
"Heike aus Bochum"
von Heike J am 12.09.2010 17:06
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>Beschluss Eigentümergemeinschaft einheitlich?
Es spricht auch einiges dafür, dass überhaupt kein Beschluss oder keine Vereinbarung notwendig ist.
Wenn das Parken schon bisher möglich ist - also ohne bauliche Veränderungen -
besteht doch eigentlich kein Regelungsbedarf. Es sei denn, es gibt völlig widerstreitende Interessen unter den Eigentümern. Und dann wird es zu Gericht gehen, so oder so. Bisher scheint das Parken ja nicht verboten zu sein.
Ein Urteil gibt es für einen ähnlichen Fall, wo die Parkplätze aber vermietet werden sollten:
"Wieder einmal zeigt ein Urteil, dass der Beschlusskompetenz einer Eigentümergemeinschaft deutliche Grenzen gesetzt sind; in diesem Fall bezüglich der allgemeinen Verfügbarkeit von Gemeinschaftseigentum. Eine Wohnungseigentumsanlage bestand aus freistehenden Bungalows. Die Flächen vor diesen Bungalows standen im gemeinschaftlichen Eigentum aller Wohnungseigentümer. In einer Eigentümerversammlung beschlossen die Mitglieder der Gemeinschaft die Flächen vor den Bungalows als Kfz-Abstellplätze an die Eigentümer der jeweils angrenzenden Bungalows zu vermieten. Soweit eine Vermietung nicht zustande kommt, sollte das Halten oder Parken von Kfz verboten sein. Ein Eigentümer focht den mehrheitlich gefassten Beschluss an.
Mit Erfolg! Die Richter des Oberlandesgerichts in Köln sahen in der Regelung über die Vermietung der Freiflächen an die Eigentümer der angrenzenden Bungalows einen unzulässigen Gebrauchsentzug gegenüber den anderen, dann nicht mehr zur Nutzung berechtigten Wohnungseigentümern." Gefunden hier:
Urteilssammlung: Bitte nach fast ganz unten scrollen Es ist das Urteil:
(
3 W 5/08) (OLG Rostock, Urteil v. 03.11.2008) § 18 Veräußerungsverlangen - Überprüfung
-----------------
"MfG
Wohni"
-- Editiert am 13.09.2010 12:13
von wohni am 13.09.2010 12:12
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>Beschluss Eigentümergemeinschaft einheitlich?
quote:
Und dann wird es zu Gericht gehen, so oder so.
Genau das dachte ich mir schon.
Wollen hoffen, dass es nicht soweit kommt. Zumindest in Hinsicht des Parkens, denke ich, hat sich das Problem vorerst gelöst.
Naja, vielen Dank erst einmal für Eure Info.
LG beijing
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von beijing am 13.09.2010 16:07
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