Hallo Mitglieder,
ich wollte mal erfahren, ob das Gesetz zulässt, einem Straftäter das gesamte Geldvermögen zu enteignen (z.B. nach einer Hausdurchsuchung), auch wenn ihm lediglich nachgewiesen wird, nur einen Bruchteil davon aus einer Straftat erlangt zu haben. Gibt es Regelungen, dass ab einem bestimmten aufgefundenen Bargeldbetrag die Beschlagnahme erfolgen darf, wenn der Straftäter dessen Herkunft nicht nachweisen kann?
Viele Grüße
-- Editier von virus123 am 16.03.2017 23:18
Beschlagnahme von Geld bei der Hausdurchsuchung
16. März 2017
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Frage vom 16. März 2017 | 23:13
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschlagnahme von Geld bei der Hausdurchsuchung
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#1
Antwort vom 17. März 2017 | 00:59
Von
Status: Weiser (16475 Beiträge, 9287x hilfreich)
Zitat:ich wollte mal erfahren, ob das Gesetz zulässt, einem Straftäter das gesamte Geldvermögen zu enteignen (z.B. nach einer Hausdurchsuchung), auch wenn ihm lediglich nachgewiesen wird, nur einen Bruchteil davon aus einer Straftat erlangt zu haben.
Prinzipiell: Ja, siehe §111b bis §111i StPO
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