Beschlagnahme von Geld bei der Hausdurchsuchung

16. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.01.2019 13:23:59
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschlagnahme von Geld bei der Hausdurchsuchung

Hallo Mitglieder,

ich wollte mal erfahren, ob das Gesetz zulässt, einem Straftäter das gesamte Geldvermögen zu enteignen (z.B. nach einer Hausdurchsuchung), auch wenn ihm lediglich nachgewiesen wird, nur einen Bruchteil davon aus einer Straftat erlangt zu haben. Gibt es Regelungen, dass ab einem bestimmten aufgefundenen Bargeldbetrag die Beschlagnahme erfolgen darf, wenn der Straftäter dessen Herkunft nicht nachweisen kann?

Viele Grüße

-- Editier von virus123 am 16.03.2017 23:18

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
ich wollte mal erfahren, ob das Gesetz zulässt, einem Straftäter das gesamte Geldvermögen zu enteignen (z.B. nach einer Hausdurchsuchung), auch wenn ihm lediglich nachgewiesen wird, nur einen Bruchteil davon aus einer Straftat erlangt zu haben.

Prinzipiell: Ja, siehe §111b bis §111i StPO

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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