Beschiss bei Verbrauch vom Urlaub und Auszahlung des Resturlaubes nach erhaltene Kundigung

6. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Henry P.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschiss bei Verbrauch vom Urlaub und Auszahlung des Resturlaubes nach erhaltene Kundigung

Hallo,

Ich fing am 07.04.2015 in einer Montage-Firma an. Im Jahr 2015 hab ich mir 18 Urlaubstage erarbeitet und keinen davon genommen. Im Jahr 2016 hatte ich einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen (+18Tage von 2015), Anfang März hatte ich einen Arbeitsunfall und war 15 Wochen arbeitsunfähig, in diesem Zeitraum wurden mir 14 Tage Urlaub von mein ex Chef einfach als genommen angegeben. Jetz 2017 wurde ich zum 06.06.2017 fristlos gekündigt, dementsprechend Hab ich mir 10 Urlaubstage erarbeitet, so komm ich auf 52 Urlaubstage, davon real genommen hab ich 34 Tage, sprich 18 Tage Resturlaub. Aber wie komm ich an die Ausgleichszahlung dafür wenn sich mein ex-chef quer stellt nichts zu tun. Ich weiß das mir die Tage zustehen, aber was ich machen kann bei dem gezeigigen Menschen, mir fehlen da die Worte. Erbitte Hilfe....

LG Henry (DOC)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Erstmal sauber dokumentieren was wie wann und was eben nicht.

Dann schauen, was eventuell verfallen ist (§7 Abs. 3 BUrlG , Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung).

Dann Einschreiben mit Fristsetzung zur Abgeltung.

Nach Fristablauf zum Arbeitsgericht. Wenn man wegen der fristlosen Kündigung eh dort ist, kann man das in einem Abwasch mit klären.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

//// ... so komm ich auf 52 Urlaubstage; Urlaubsanspruch bezieht sich aufs Kalenderjahr und da ist Jahr um Jahr separat zu betrachten.

Das schon halte ich für eher fraglich.

//// ... Aber wie komm ich an die Ausgleichszahlung dafür wenn sich mein ex-chef quer stellt

Wozu wohl gibt es Arbeitsgerichte.

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