Beschimpfung und Beleidigung per SMS - was tun?

1. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Grafiker
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 44x hilfreich)
Beschimpfung und Beleidigung per SMS - was tun?

Hallo Forum,

ich weiß nicht, wie ich in folgendem Fall vorgehen soll und kann:

ich habe eine neue Handy-Nummer erhalten und deswegen jedem, der in meinem Adressbuch steht, darüber eine knappe Nachricht geschrieben, die als Sammel-SMS an alle Einträge meiner SIM-Karte ging.

Jemand, zu dem der Kontakt etwas eingeschlafen war, meldete sich sofort und beschimpfte und beleidigte mich in seiner Antwort SMS übelst als:

- Arxxxloxx
- Pixxer
- Wixxxr
- Penner
- Dämliches Stück
- Feige Sau

Diese abfälligen Äusserungen liegen mir in schriftlicher Form nun als SMS auf meinem Handy mitsamt seiner Telefonnummmer vor.

Der Grund seiner Beschimpfungen: der Empfänger hat z.Zt. wohl private Probleme und wirft mir vor, mich über einen längeren Zeitraum nicht gemeldet zu haben.

Ich habe Asthma und hatte mich so über diese Beleidigungen aufgeregt, dass ich wieder einen Erstickungsanfall bekam.

Ich habe beschlossen, dass ich mich nicht mehr von dieser Person beschimpfen und beleidigen lassen möchte. Es herrschte schon immer ein verächtlicher und rüder Ton mir gegenüber - bis hin zu tätlichen Angriffen.

Prekär: es ist ein Familienmitglied. Der familiäre Kontakt wird wohl ganz abbrechen, wenn ich zur ultima ratio einer Anzeige greife. Aber das ist es mir wert.

Meine Frage:

Was kann ich machen?
Welche Strafe kann man einfordern?
Wie gehe ich vor?

Danke im Voraus für den Rat.

Gruß,
Der Grafiker


-- Editiert von Grafiker am 01.06.2008 14:55:49

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lunalia
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 27x hilfreich)

Moin,

dieses wäre eine beleidung, welches ein antragsdelikt ist.
das heißt du musst bei der polizei eine strafanzeige wegen beleidigung stellen.
Du selber kannst jedoch keine strafe einfordern, dieses verläuft wie bei jeder straftat über staatanwalt und richter bzw. das gericht.
musst diese sms jedoch vorweisen können, denn beleidigung kann in wort und schrift erfolgen.

ich hoffe das ist das was du wissen wolltest.

LG

26x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xmeister
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

SELBER SCHULD!!!

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sie können innerhalb von drei Monaten schriftlich einen Strafantrag stellen. Dann kann das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung angenommen werden und das Verfahren durch die Amts- bzw. Staatsanwaltschaft geführt werden. Ansonsten würden Sie auf den Privatklageweg verwiesen werden. Wenn Sie so vorgehen wollen sollten Sie die entsprechenden sms'e nicht löschen (was sich eigentlich von selbst versteht). Eine Strafe zu fordern haben Sie nicht, jedenfalls dann nicht, wenn die StA das Verfahren betreibt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Blackjesuz
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)

anzeigen wegen beleidigung wenn diese handy nun ein neueres ist lassen sich diese sms sogar auf den pc ziehen. am besten mal die sms auf cd brennen wenn das geht und mit handy und cd zur polizei gehen und anzeige erstatten. Als beweiß kannst du dann die cd dalassen wo die sms drauf sind nur das handy muss dabei sein damit nachgewießen ist das du die sms am pc nicht verfälscht hast. Die polizei wird dann den besitzer der nummer kontaktieren sollte das handy nun als gestohlen gemeldet sein kannst du nix erwarten ist das handy aber noch im besitz denke ich mal kriegste ein wenig geld ich hab letztens ne verhandlung gehabt weil mich einer beleidigt hat habe gut 200 euro bekommen anwalt durfte er auch noch übernehmen

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Marvin1985
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 76x hilfreich)

Hallo zusammen,

Ich wollte mal fragen ob eine beleidigung dann bestraft werden kann wenn der beleidigte diese durch taten heraufbeschworen hat.
Es geht darum das ich mich am Freitag von meinem Freund getrennt habe.
Nachdem ich dann eine gewisse zeit wieder auf der Plattform war wo wir uns kennen gelernt haben, haben mir mehrere user dieser seite geschildert das er sie während wir noch zusammen waren zu intimen dates eingeladen habe.
Dies bedeutet er hat mich während unserer Beziehung betrogen.
Nachdem ich dies erfahren habe habe ich ihm auch die Freundschaft gekündigt.
Kurze Zeit später hat er durch meine zugangsdaten mein Profil auf der Plattform gelöscht.
Nachdem ich dies heute erfahren habe war ich derart sauer das ich ihm via sms beleidigt habe.

was kann passieren wenn er zur Polizei geht und eine anzeige stellt?

76x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.233 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen