Beschilderung nicht zweckgerecht - anfechtbar

22. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Paterrolf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschilderung nicht zweckgerecht - anfechtbar

Habe am Wochenende leider ein Knöllchen für das unberechtigte Befahren einer am Sonntag gesperrten Landstrasse erhalten. Die Tat selbst ist unstrittig allerdings wird hier meines Erachtens Abzocke der Verkehrsteilnehmer betrieben anstatt den gewünschten Effekt zu erzielen.

An der Überlandstrasse stehen 2 Schilder, davon eines circa 1km vor dem Fahrverbotsanfang und noch ein weiteres direkt vor Beginn der gesperrten Strecke. Die Schilder bestehen aus Schild 260 gem. Bildtafel plus eine beschränkenden Zusatzzeichen "An Sonn-und Feiertagen".

Formal gesehen ist die Sache eindeutig, die Beschilderung verbietet ein Befahren der Strecke zu den genannten Zeiten. Gem. der Polizei handelt es sich um eine Massnahme zum Schutz der Bevölkerung in diesem Naherholungsgebiet.

Allerdings haben wir (nicht unbeding Tagträumer) wie auch viele andere Fahrer die Schilder nicht registriert da man auf offener Streck einfach nicht mit einer Sperrung der Strasse rechnet.

Gibt es Möglichkeiten dahingehend zu argumentieren dass die Beschilderung nicht zweckgerecht ist? Die Beschilderung erreicht so wie sie ist gerade nicht dass die Befahrung vermieden wird (was ja offiziell das Ziel ist) sondern kostet die wenigen die erwischt werden EUR30 und die anderen fahren (meistens unabsichtlich) durch (in dem Fall kostenlos).

Etwas speziell die Frage aber vielleicht kennt sich ja jemand aus....

DANKE!!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

ich kann ja verstehen, was Sie meinen, aber sehen Sie denn eine andere Möglichkeit, wie die Strecke an diesen Tagen nicht befahren werden soll? Zwei Schilder aufzustellen, ist wohl die günstigste Variante, um hier zumindest einen Ansatz von Schutz (für das Erholungsgebiet) herstellen zu wollen. Die Straße immer zu genannten Tagen komplett zu sperren (mit Schranke o.ä.), wäre wohl im Vergleich teurer.

Klar ist das ärgerlich, wenn man das nicht sieht und ich würde mich da bestimmt auch aufregen, aber ich sehe da wirklich keine Aussichten, hier irgendwie gute Argumente vorzubringen. Wenn da sogar zwei Schilder stehen, muss man die eben wahrnehmen. Abzocke ist das auch nicht, da man es hätte sehen können und man als Autofahrer eben auf Schilder achten muss. Wenn Sie Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht einhalten und gelasert werden, dann zieht die Ausrede, das Schild nicht gesehen zu haben, auch nicht.

Grüße
pro_forma

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#3
 Von 
Hibofranz
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 106x hilfreich)

Ich finde die Aussage "habe ich nicht gesehen" immer sehr lächerlich. Wer mit offenen Augen durch die Welt fährt, sieht solche Schilder. Aber wahrscheinlich wurde es wieder ignoriert.

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Paterrolf am 22.04.2014 18:01

Gibt es Möglichkeiten dahingehend zu argumentieren dass die Beschilderung nicht zweckgerecht ist?

Ich verstehe diese Aussage nicht. Ein Verbotsschild ist ein Verbotsschild. Was soll daran nicht zweckgerecht sein?

quote:
von Paterrolf am 22.04.2014 18:01

Formal gesehen ist die Sache eindeutig, die Beschilderung verbietet ein Befahren der Strecke zu den genannten Zeiten.

Damit dürfte das Thema doch "gegessen" sein...

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#5
 Von 
Paterrolf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe Foristen,

vielen Dank für euer Feedback. Es klingt zwar zugegebener Massen etwas komisch aber die Schlange an Fahrzeugen vor und hinter uns gab mir doch zu denken. Und ich gehe mal davon aus dass diese Verkehrsteilnehmer nicht vorsätzlich das Schild ignoriert haben oder alle gepennt haben.

Auf diese Landstrasse rechnet man (ich und offensichtlich noch andere) nicht mit einer Sperrung der Strasse und damit wurde das Schild wohl übersehen. Auf solchen Strassen stehen ja regelmässig "Einfahr verboten" Schilder die sich allerdings auf die Seitenabzweige beziehen und damit nur am Rande wahrgenommen werden.

Sei's drum, nach euren Reaktionen werde ich wohl meine Pläne zur Anfechtung ad acta legen...

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#6
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Wie muss ich denn "auf offener Strecke" verstehen?

Ich stelle mir da gerade eine Landstraße vor, auf der ich schon 10 km unterwegs bin und auf einmal mittendrin taucht das dieses Schild auf und ich soll dann abrupt abbremsen und wenden?

Da wär ich, gelinde gesagt, auch irritiert und würde das Schild evtl. ignorieren. Ich denke, wenn so eine Straße mittendrin auf einmal gesperrt ist, sollte man schon an der Zufahrt darauf hingewiesen werden und nicht erst, wenn man schon mitten in der Pampa unterwegs ist und dann auf einmal wenden soll.

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#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:
Ich denke, wenn so eine Straße mittendrin auf einmal gesperrt ist, sollte man schon an der Zufahrt darauf hingewiesen werden und nicht erst, wenn man schon mitten in der Pampa unterwegs ist und dann auf einmal wenden soll.


Was aber nichts daran ändert, daß ein solches Schild trotzdem wirksam ist.

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