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Bescheinigung des Hausverwalters zu Haushaltsnahen Dienstleistungen

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Bescheinigung des Hausverwalters zu Haushaltsnahen Dienstleistungen

Hallo

ist es Pflicht des Hausverwalters jedem Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Bescheinigung über angefallene Haushaltsnahe Dienstleistungen KOSTENLOS im Zuge der Jahresabrechnung auszustellen oder darf er dafür eine Extragebühr nehmen?

Vielen Dank

Gruß


von dayton am 01.03.2008 09:55
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>Bescheinigung des Hausverwalters zu Haushaltsnahen Dienstleistungen
Was sind denn das für haushaltsnahe Dienstleistungen?

Im Prinzip steht alles im Verwaltervertrag was der Verwalter für seine Tätigkeiten verlangt und extra berechnen darf, sollte etwas ausser der Reihe anfallen.


von Dinsche am 01.03.2008 10:15
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>Bescheinigung des Hausverwalters zu Haushaltsnahen Dienstleistungen
Die Dienstleistungen nach § 35 EStG, wie z.B. Gartenarbeit, Hausmeister, Reparaturen, die vom Hausverwalter in Auftrag gegeben werden




von dayton am 01.03.2008 10:31
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>Bescheinigung des Hausverwalters zu Haushaltsnahen Dienstleistungen
Das sind die normalen Dinge, für die ein Verwalter zuständig ist bzw. ist er ja gerade dafür da, diese Dienstleister zu beauftragen, wenn dies die WEG beschlossen hat. Die Kosten hierfür werden dann im Wirtschaftsplan mit aufgenommen und anteilmäßig berechnet.

Aber wie gesagt, es kommt darauf an, was im Verwaltervertrag steht. Sind diese Dinge inbegriffen, oder berechnet er für jeden Handschlag, Telefonanruf und Brief zusätzlich?


von Dinsche am 01.03.2008 11:41
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>Bescheinigung des Hausverwalters zu Haushaltsnahen Dienstleistungen
Ich meine, dass ich in den Erläuterungen zum neuen WEG gelesen habe, dass der Verwalter eine Gebühr dafür nehmen darf. Wir hatten nämlich auch darüber gesprochen. Aber bei uns würde sich es nicht lohnen, da etwas abzusetzen. Da wäre die Bescheinigung viel zu aufwändig für 7 € Steuerersparnis.


von wonti am 01.03.2008 22:04
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>Bescheinigung des Hausverwalters zu Haushaltsnahen Dienstleistungen
Auch nach meiner Kenntnis darf der Verwalter Gebühren dafür nehmen. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es dazu aber noch nicht.


von hh am 02.03.2008 20:50
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>Bescheinigung des Hausverwalters zu Haushaltsnahen Dienstleistungen
Also im letzten Jahr haben einige Hausverwaltungen dafür Geld genommen, da sie ihre EDV entsprechend "umpflegen" mußten (*bei Rechungszahlung gleich "buchen" der entsprechenden Summe auf Extra-Konto für den Ausweis am Jahresende), um für jeden Eigentümer dieses auszuweisen. Da diese Umstellung jetzt erfolgt ist, ist es ein ganz normaler Vorgang im Rahmen der Verwaltung, den Zettel auszudrucken und an die Eigentümer zu verschicken.
Problem: dieser Zettel kam bei uns erst im Juli an, da war die Steuererklärung schon weg. Dieses Jahr bin ich schlauer.


von sika0304 am 03.03.2008 08:22
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>Bescheinigung des Hausverwalters zu Haushaltsnahen Dienstleistungen
Da in vielen Verwalterverträgen die Haushaltsnahen Dienstleistungen im Leistungsverzeichnis noch nicht erfasst sein dürfte, da neu, ist es wohl statthaft, hierfür eine zusätzliche Gebühr zu verlangen. Dies entspricht herrschender Meinung, auch wenn es kein höchstrichterliches Urteil gibt. Wie es sich aktuelle und künftig am Markt entwickelt, bleibt abzuwarten. Ich finde es eh eine Zumutung, dass dem Verwalter zunehmend Aufgaben übertragen bekommen, die er steuerrechtlich eigentlich gar nicht machen darf. WEG-Verwalter sind nun mal keine Steuerberater.

Nichtdestsotrotz: der Mehraufwand war vorallem letztes Jahr sehr hoch und ist auch künftig immernoch vorhanden. Wir haben dennoch keine Mehrkosten unseren Eigentümern berechnet.

lg R.M.



von R.M. am 03.03.2008 10:52
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>Bescheinigung des Hausverwalters zu Haushaltsnahen Dienstleistungen
Was hat denn der Ausweis der Haushaltsnahen Dienstleistungen für die Steuererklärung des Eigentümers mit Steuerrecht zu tun (oder war es missverständlich, weil ich etwas von der Steuererklärung erwähnte? Hier ging es ja nur darum, dass dieses Gesetz so frisch ist, dass man da noch nicht dran denkt).

Da im Normalfall der Verwaltervertrag 3 Jahre läuft und es auch insgesamt nicht verboten ist, per Beschluss (Antrag vom Verwalter) eine höhere Verwaltergebühr zu beantragen, weiß ich nicht, wo das Problem für den Verwalter liegt.
Politisch ist es eher ein Problem, denn hier kommen die Gesetzte schnell auf den Tisch, wie die jährlichen Versammlungen stattfinden.


von sika0304 am 05.03.2008 10:30
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>Bescheinigung des Hausverwalters zu Haushaltsnahen Dienstleistungen
@sika: der Verwalter soll aber entscheiden, ob bestimmte Kosten nun unter den steuerlichen Begriff "haushaltsnahe Dienstleistungen" bzw. "Handwerkerleistungen" fallen oder nicht. Nicht alle Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen fallen unter § 35 EStG. Und diese Abgrenzungsfrage ist eigentlich keine Verwalteraufgabe, sondern Steuerrecht. Im Zweifel haftet der Verwalter dann auch noch. :-(


von R.M. am 05.03.2008 11:46
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>Bescheinigung des Hausverwalters zu Haushaltsnahen Dienstleistungen
Hallo R.M. - aber jeder gute Verwalter hat doch sicherlich einen guten Steuerberater in der Hinterhand, oder?;)


von sika0304 am 05.03.2008 14:31
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