>Bescheinigung des Hausverwalters zu Haushaltsnahen Dienstleistungen
Was hat denn der Ausweis der Haushaltsnahen Dienstleistungen für die Steuererklärung des Eigentümers mit Steuerrecht zu tun (oder war es missverständlich, weil ich etwas von der Steuererklärung erwähnte? Hier ging es ja nur darum, dass dieses Gesetz so frisch ist, dass man da noch nicht dran denkt).
Da im Normalfall der Verwaltervertrag 3 Jahre läuft und es auch insgesamt nicht verboten ist, per Beschluss (Antrag vom Verwalter) eine höhere Verwaltergebühr zu beantragen, weiß ich nicht, wo das Problem für den Verwalter liegt.
Politisch ist es eher ein Problem, denn hier kommen die Gesetzte schnell auf den Tisch, wie die jährlichen Versammlungen stattfinden.
von sika0304 am 05.03.2008 10:30
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