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Bescheid von Behörde prüfen
Bescheid von Behörde prüfen
Rechtsanwalt Andreas Wehle
Charlottenstr. 14, 52070 Aachen, Tel: 0241 - 53809948, Fax: 0241 - 538099489
Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht
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Bescheid von Behörde prüfen enthält folgende Leistung:
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Überblick
Sie erhalten für nur 149 Euro die rechtliche Prüfung eines belastenden/ablehnenden Bescheides einer Sozialleistungsbehörde, zur Einschätzung der Erfolgsaussichten des weiteren Vorgehens.
Die Prüfung richtet sich ausnahmslos an Empfänger von behödlichen Entscheidungen nach dem SGB V (Krankenversicherung), VI (Rentenversicherung), VII (gesetzl. Unfallversicherung) oder XI (Pflegeversicherung).
Die textliche Verfassung des Widerspruches ist NICHT in der Leistung enthalten.
Es werden lediglich die von Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angaben geprüft. Die Akteneinsicht bei der Verwaltungsbehörde ist KEIN Bestandteil der Leistung.
Eine weitergehende Vertretung ist bei Abschluss einer zusätzlichen Vergütungsvereinbarung möglich.
Die Prüfung richtet sich ausnahmslos an Empfänger von behödlichen Entscheidungen nach dem SGB V (Krankenversicherung), VI (Rentenversicherung), VII (gesetzl. Unfallversicherung) oder XI (Pflegeversicherung).
Die textliche Verfassung des Widerspruches ist NICHT in der Leistung enthalten.
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