Bescheid mit Fristsetzung, Widerspruchsfrist

29. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)
Bescheid mit Fristsetzung, Widerspruchsfrist

Ich hätte mal eine Frage zu den möglichen Fristsetzungen in einem Bescheid:

Eine Stadt fordert Anwohner einer Straße zu Reinigungsarbeiten auf, weil sie diese Arbeiten - angeblich gemäß Satzung - an die Anwohner übertragen hat. In dem Bescheid wird eine Frist zur Erledigung der Arbeiten bis zum 15.09.2013 gesetzt, die Widerspruchsfrist gegen den Bescheid läuft bis zum 25.09.2013.

Kann in dem Bescheid rechtlich einwandfrei eine Frist für die Erledigung der Arbeiten gesetzt werden, die bereits vor Ablauf der Widerspruchsfrist abläuft? Immerhin wird mit "Ersatzvornahme" gedroht...

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tantchen Emma
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo fridolin,

ich würde sagen, dass das so in Ordnung ist.
Eine Frist von 3 Wochen ist angemessen.

Wenn man die Frist verstreichen lässt, lässt die Stadt das wohl auf Kosten desjenigen räumen.
Legt man danach erfolgreich Widerspruch ein, wird man diese Kosten nicht tragen müssen, und hat auch keinen Schaden.

Selbst wenn die Frist zur Räumung länger wäre als die Widerspruchsfrist, heißt das nicht, dass eine Entscheidung im Widerspruchsverfahren vor Ablauf der Frist getroffen würde.
Und gegen eine Aufschiebende Wirkung könnte man in diesem Fall mit dem öffentlichen Interesse argumentieren.

Grüße

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