Geschäfte dürfen auch während der Fußball-WM nicht rund um die Uhr geöffnet sein - falls sich ein Beschäftigter gegen seine Einteilung zur Arbeit außerhalb der üblichen Öffnungszeiten wehrt. Dies geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Eilentscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts hervor. Dem Richterspruch zufolge muss der Kaufhof nun eine Filiale in Düsseldorf am Montag und Dienstag nächster Woche für mehrere Stunden schließen - für jene Zeit, in welcher der Antragsteller außerhalb der üblichen Zeiten arbeiten sollte. (Az. 3 L 1110/06)
Zwar stellte das Gericht klar, dass sich der Beschäftigte nicht generell gegen die Aufhebung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten bei der WM wehren könne. Voraussetzung sei, dass er selbst außerhalb der Öffnungszeiten habe arbeiten sollen. In diesem Fall allerdings überwiege das Interesse des Arbeitnehmers an der Einhaltung der Ladenschlusszeiten das Interesse des Kaufhofs, ausnahmsweise während der WM das Geschäft ganztägig geöffnet zu halten. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich.
22. Juni 2006 - 17.05 Uhr
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