Berufungsverhandlung nach Verkehrsvergehen

7. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)
Berufungsverhandlung nach Verkehrsvergehen

Beim Amtsgericht lautete ein Urteil wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis auf
9 Monate Entzug der Fahrerlaubnis!!
Ab wann gilt das Urteil als rechtskräftig, wenn im Berufungsprozeß kein höheres Urteil ergehen sollte ?
Danke
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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Ab wann gilt das Urteil als rechtskräftig, wenn im Berufungsprozeß kein höheres Urteil ergehen sollte ?


Nach Abschluss des Berufungsverfahrens oder durch Rücknahme der Berufung ab Eingangsdatum bei Gericht.

Im Übrigen lautet der Standardtext:

Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von....Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dies ist aber nur die vom Gericht festgesetzte Frist. Ob, wie und wann wieder eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird, das ist Sache der Fahrerlaubnisbehörde.


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke

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