Berufungsrücknahme, wer zahlt was??
Ein Architekt klagte in der 1. Instanz gegen den Bauherren auf Zahlung von Resthonorar. Der Bauherr fordert seinerseits vom Architekten erhebliche Beträge wegen Planungsfehlern etc.
Der Architekt geht in Berufung, der Bauherr will lediglich Anschlussberufung einlegen.
Wie werden die Kosten der 2. Instanz aufgeteilt, wenn die Berufung des Architekten vom Gericht zurückgewiesen wird? Wer trägt welche Anwaltskosten? Wonach bemisst sich der Gegenstandswert?
von fridolin501 am 10.10.2008 17:49
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