Berufungsprozess um Ausbau des US-Militärflughafens Ramstein Seite 1 - AFP vom 24.04.2008
Berufungsprozess um Ausbau des US-Militärflughafens Ramstein
Der Rechtsstreit um den Ausbau des US-Militärflughafens Ramstein ist in eine neue Runde gegangen. Vor dem Oberverwaltungsgericht(OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz fand am Donnerstag die mündliche Verhandlung über die Klagen einer Gemeinde und mehrerer Anwohner statt. Wesentlicher Streitpunkt ist der Lärmschutz nach dem Bau einer neuen Start- und Landebahn. Die Kläger hatten im vergangenen Jahr vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße eine Niederlage erlitten. Die dagegen eingelegte Berufung ließ das OVG im Sommer 2007 zu. Ein Urteil in dem Berufungsprozess wird in etwa einem Monat erwartet.
Das Verwaltungsgericht Neustadt hatte die Klage der Ramsteiner Gemeinde Hütschenhausen und mehrerer in der Nähe des Flughafens wohnender Bürger im Februar 2007 abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts war die Genehmigung für die Erweiterung des Flughafens rechtlich nicht zu beanstanden. Die Kläger legten gegen diese Entscheidung Berufung ein. Das OVG nahm diese an und begründete dies damit, dass das Verfahren "schwierige Fragen rechtlicher und tatsächlicher Art" aufwerfe. Kern des Berufungsverfahrens sind etwa Fragen wie ein besserer Schallschutz für die Anwohner oder auch Einschränkungen für den Flugverkehr. Die US-Airbase in der Nähe von Kaiserslautern ist das Hauptquartier der US-Luftwaffe in Europa.
Christian P. de Nocker, Essen hat Interessensschwerpunkte: Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Mietrecht, Gewerblicher Rechtsschutz.