Berufung, Gebühren
Richten sich im Falle einer Berufung, in der es um Schadenersatz geht, die gesetzlichen Gebühren der RAs danach, wie hoch der tatsächliche Gegenstandwert der Berufung ist, oder auch danach, was im Rahmen der Erfolgsprüfung erörtert wurde?
Im vorliegenden Bsp. sind 8000 € in 1. Instanz nicht zugesprochen worden. Hierzu beraten RA und Mandant, es kommt zur Berufung, in der es nur um 4.000 € von den 8000 € geht.
Werden Kosten einer Prüfung durch den RA vollständig auf das Berufungsverfahren angerechnet, wenn keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wurde?
von fridolin501 am 10.10.2008 18:14
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