Berufung: Ab wann beginnt Anwaltspflicht?

20. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Virtu-Ella
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufung: Ab wann beginnt Anwaltspflicht?

Ich habe in erster Instanz ein Mahnverfahren gegen einen Webdesigner gewonnen, dessen abgelieferte Arbeit nicht im Mindesten den Vertragsbedingungen entsprach. Nun ging dieser Webdesigner in Berufung, das heißt, es ist Anwaltspflicht.

Im ersten Schreiben wurde mir die Berufungsschrift des gegnerischen Anwalts zugestellt. Außerdem wird angefragt, "ob einer Entscheidung der Sache durch den Einzelrichter Gründe entgegenstehen."

Muss ich darauf reagieren? Mir ist es doch egal, ob es ein Einzelrichterurteil gibt.
Brauche ich sofort einen Anwalt oder kann ich abwarten, was als nächstes passiert? Also ob das Gericht zum Beispiel die Berufung ablehnt.

Also: Ist es möglich, dass ich gar keinen Anwalt brauche?

Beste Grüße und Danke!
=8)

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Virtu-Ella):
Brauche ich sofort einen Anwalt oder kann ich abwarten, was als nächstes passiert? Also ob das Gericht zum Beispiel die Berufung ablehnt.

Also: Ist es möglich, dass ich gar keinen Anwalt brauche?



Berufungsgericht = Landgericht = Anwaltszwang. Sofort Anwalt, weil es evtl. Fristen einzuhalten gilt.

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#2
 Von 
Virtu-Ella
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Beginnt mit der Übergabe der Berufungsschrift eine Frist?

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#4
 Von 
Virtu-Ella
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Abschrift der Berufungsbegründung des gegnerischen Anwalts habe ich mit dem ersten Schreiben erhalten. Im Begleitschreiben stand nichts von einer Frist. Es wurde nur angefragt, ob einer Entscheidung durch den Einzelrichter Gründe entgegenstehen. Wird jetzt schon eine Gegenargumentation erwartet?

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#5
 Von 
Virtu-Ella
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe eben mit dem Gericht telefoniert. Die erste Antwort ist falsch. Ich brauche nicht reagieren, ich brauche keinen Anwalt. Es gibt keine Frist einzuhalten. Die Anwaltspflicht beginnt erst mit der Ladung.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Virtu-Ella):
Die erste Antwort ist falsch.

Nö, ist sie nicht.
Der Rat war das der Anwalt prüfen soll, ob es Fristen (egal welche) einzuhalten gibt.



Zitat (von Virtu-Ella):
Die Anwaltspflicht beginnt erst mit der Ladung.

Stimmt.
Nur ist es dann durchaus eine Kunst ist, einen Anwalt zu finden der sich in der Kürze der Zeit noch in das Thema einarbeiten möchte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Virtu-Ella
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch, die Antwort war falsch. Es gibt keine Frist. Es ging um die Anwaltspflicht, siehe Threadthema.
Schnell einen Anwalt zu finden, ist so leicht wie bei Lidl einen Apfel zu kaufen. Wenn man genauso schnell einen Psychotherapieplatz bekommen würde, wär die Welt in Odnung.

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Virtu-Ella
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Pardon?

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