Gesetzt folgender Fall:
Muss mich aufgrund der geltenden Mutterschutzbestimmungen der Chef eines Zahntechnikerlabors freistellen oder ein Berufsverbot aussprechen, wenn er mir keine andere Arbeit anbieten kann?
Der Chef möchte, dass ich mir das Berufsverbot / Freistellung vom Arzt selbst ausstellen lasse.
Wo besteht der Unterschied zwischen Berufsverbot und Freistellung? Laufe ich Gefahr keinen Lohn zu erhalten?
Berufsverbot contra Freistellung während Schwangerschaft
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zu deiner Information
http://www.aerzteblatt.de/archiv/134526/Beschaeftigungsverbote-in-der-Schwangerschaft-Nach-Recht-und-Gesetz
Das arbeitsplatzbezogene generelle Beschäftigungsverbot nach § 4 MuSchG
ist vmtl. das , was du meinst
Du darfst zwar nicht in deinem Beruf arbeiten für die Zeit der Schwangerschaft, aber ein Berufsverbot ist doch etwas anderes.
Und Freistellung (nämlich von der Pflicht zu arbeiten und mit oder ohne Lohnzahlung) ist etwas, was vom Betrieb ausgeht, z.B. für den 90. Geburtstag deiner Uroma oder anderen Anlässen.
Der Arbeitgeber muss vor allem die Tätigkeiten nach Gefährdungen beurteilen und dich ggf. an einen Ersatzarbeitsplatz umsetzen. Nicht alle Tätigkeiten im zahntechnischen Labor sind schädlich. Von einem Berufsverbot kann gar keine Rede sein. Nur die gefährdenden Tätigkeiten sind zu unterlassen. Von diesen wirst du freigestellt bei voller Lohnfortzahlung. Das läuft nicht über den Arzt.
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