Berufsverbot contra Freistellung während Schwangerschaft

24. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
freier_Autor
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 44x hilfreich)
Berufsverbot contra Freistellung während Schwangerschaft

Gesetzt folgender Fall:
Muss mich aufgrund der geltenden Mutterschutzbestimmungen der Chef eines Zahntechnikerlabors freistellen oder ein Berufsverbot aussprechen, wenn er mir keine andere Arbeit anbieten kann?

Der Chef möchte, dass ich mir das Berufsverbot / Freistellung vom Arzt selbst ausstellen lasse.
Wo besteht der Unterschied zwischen Berufsverbot und Freistellung? Laufe ich Gefahr keinen Lohn zu erhalten?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zu deiner Information
http://www.aerzteblatt.de/archiv/134526/Beschaeftigungsverbote-in-der-Schwangerschaft-Nach-Recht-und-Gesetz

Das arbeitsplatzbezogene generelle Beschäftigungsverbot nach § 4 MuSchG ist vmtl. das , was du meinst
Du darfst zwar nicht in deinem Beruf arbeiten für die Zeit der Schwangerschaft, aber ein Berufsverbot ist doch etwas anderes.
Und Freistellung (nämlich von der Pflicht zu arbeiten und mit oder ohne Lohnzahlung) ist etwas, was vom Betrieb ausgeht, z.B. für den 90. Geburtstag deiner Uroma oder anderen Anlässen.

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#2
 Von 
maja_06
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Arbeitgeber muss vor allem die Tätigkeiten nach Gefährdungen beurteilen und dich ggf. an einen Ersatzarbeitsplatz umsetzen. Nicht alle Tätigkeiten im zahntechnischen Labor sind schädlich. Von einem Berufsverbot kann gar keine Rede sein. Nur die gefährdenden Tätigkeiten sind zu unterlassen. Von diesen wirst du freigestellt bei voller Lohnfortzahlung. Das läuft nicht über den Arzt.

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