Berufsunfähigkeitsversicherung Versicherungsnehmerwechsel

4. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 11:16:21
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Berufsunfähigkeitsversicherung Versicherungsnehmerwechsel

Hallo!
Ich bitte dringend um Hilfe zu meiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Wie kann ich als Beitragszahler und zugleich VP den VN dazu bringen meine Kapitalgebundene Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) auf mich als neuen VN zu überschreiben bzw. übereignen? Der bisherige VN weigert sich diese mir zu überschreiben und setzt mich unter druck. Ich zahlte bisher 12 Jahre lang alle Beiträge und war bei Vertragsabschluss noch nicht volljährig, daher und aus familiären Gründen ist diese Situation zustande gekommen. Ich bekomme ja nicht mal Auskunft bei der Versicherung da ich nicht der VN bin. Bitte helft mir wie ich dies ändern kann, im Falle meines Ablebens ist hierbei ebenso der bisherige VN begünstigt, und nicht meine Frau bzw. meine künftige Familie.

-- Editier von Max720 am 04.10.2016 09:46

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag liegen beim Versicherungsnehmer.

Wenn man sich nicht einig wird, würde ich die Beitragszahlung einstellen und mir was eigenes (kein Kombi-Produkt) suchen.

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#2
 Von 
guest-12320.06.2018 11:16:21
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Gibt es da keine andere Möglichkeit? Die Versicherung ist dann völlig um sonnst gewesen, sollte ich das machen wird die Versicherung den Vertrag auflösen oder eben der bisherige VN und danach sind alle Beiträge weg. bzw. beim VN. So zahle ich jeden Monat 100 Euro in eine ungewisse Kasse.

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#3
 Von 
guest-12320.06.2018 11:16:21
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag liegen beim Versicherungsnehmer.

Wenn man sich nicht einig wird, würde ich die Beitragszahlung einstellen und mir was eigenes (kein Kombi-Produkt) suchen.


Kann ich dem VN die Rechte und Pflichten nicht entziehen?

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#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Nein, das ist der Vertragspartner des Versicherers.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.06.2018 11:16:21
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe nun die Zahlungen eingestellt, soll sich die Versicherung an den VN wenden..

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#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2335 Beiträge, 364x hilfreich)

Wenn Sie VP (Vertragspartner?) sind sollten Sie doch wohl ein Recht haben mit der Versicherung zu reden.

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#7
 Von 
guest-12320.06.2018 11:16:21
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Vertragspartner ist der VN (VersicherungsNehmer). Und VP ist die Versicherte Person

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12320.06.2018 11:16:21
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Wenn Sie VP (Vertragspartner?) sind sollten Sie doch wohl ein Recht haben mit der Versicherung zu reden.
Als VP und Beitragszahler habe ich keinerlei Rechte.

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