Berufsgenossenschaft- reicht eine oder zahle ich an viele?

28. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
pirella
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufsgenossenschaft- reicht eine oder zahle ich an viele?

Hallo Admin´s ... ich als Neuer hoffe, die richtige Abteilung getroffen zu haben :-)
Wenn nicht bitte verschieben!

Für mich ist die Thematik neu, mit der mein Chef derzeit zu tun hat. Aber der Reihe nach:

Kleiner Baubetrieb mit mir als einzigstem Angestelltem - klar muss er bei der BG Bau für mich zahlen. Akzeptiere ich und mein Chef auch!

Nun ist er noch Besitzer von 120 ha Land. Bewirtschaften tut er knapp unter 15 mit 6 Mutterkühen. Also von Haupterwerb kann nicht die Rede sein. Wenn Technik dann macht´s der Nachbar vor Ort.

Aber die Landwirtschafts-BG will Geld.

Da ihm die Fläche gehört ist er per Gesetz Eigenjagdbesitzer.

Jetzt kommt die landwirtschaftliche BG und will wieder Geld dank Jagd für die BG.

Da zum Gehöft noch ein Stückchen Wald gehört, der von einer Forstbetriebsgemeinschaft bewirtschaftet wird, steht die Forst-BG auch noch auf der Matte.

Für die Ferienwohnung, die von der Frau nebenbei angeboten wird, sollte sich bestimmt auch noch eine BG finden....

Wir sind aus meiner Sicht hier bei einer Versicherung zur Absicherung der Versicherung der Versicherung - oder nimmt sich hier einer zu viel heraus?

Was ist hier rechtens oder darf hier jeder sich bedienen?

DANKE!!!

pirella

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von pirella):

Kleiner Baubetrieb mit mir als einzigstem Angestelltem - klar muss er bei der BG Bau für mich zahlen. Akzeptiere ich und mein Chef auch!

Das Unternehmen muss seine Angestellten in der BG versichern.
Zitat:

Nun ist er noch Besitzer von 120 ha Land. Bewirtschaften tut er knapp unter 15 mit 6 Mutterkühen. Also von Haupterwerb kann nicht die Rede sein. Wenn Technik dann macht´s der Nachbar vor Ort.

Als Landwirt ist er in der zuständigen BG versichert. Das hat mit seinem Baubetrieb nix zu tun.
Zitat:

Aber die Landwirtschafts-BG will Geld.

Logisch. Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist ein Teilbereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, der die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer sowie die Unternehmer des Gartenbaus kraft Gesetzes angehören.
Zitat:

Da ihm die Fläche gehört ist er per Gesetz Eigenjagdbesitzer.

Jetzt kommt die landwirtschaftliche BG und will wieder Geld dank Jagd für die BG.

Noch eine BG-pflichtige Tätigkeit. "Jagden, sowohl eigene als auch gepachtete"...
Zitat:

Da zum Gehöft noch ein Stückchen Wald gehört, der von einer Forstbetriebsgemeinschaft bewirtschaftet wird, steht die Forst-BG auch noch auf der Matte.

Ja.
Zitat:

Für die Ferienwohnung, die von der Frau nebenbei angeboten wird, sollte sich bestimmt auch noch eine BG finden....

Nö. Vermietung von Ferienimmobilien ist keine unternehmerische Tätigkeit, die eine Pflichtversicherung in der BG erzeugt.
Zitat:

Wir sind aus meiner Sicht hier bei einer Versicherung zur Absicherung der Versicherung der Versicherung - oder nimmt sich hier einer zu viel heraus?

Nein. Hier wird das Prinzip der Berufsgenossenschaft nicht verstanden.

In der BG sind Unternehmen versichert, bzw. eigentlich deren Betriebsstätten. Der Versicherungsschutz der BGen gilt zunächst mal für die angestellt Beschäftigten der Unternehmen. Die sind immer über die BG versichert, die Beiträge zahlt der Arbeitgeber.

Der Sinn der Sache ist, die Deckung sicherzustellen, denn für betrieblich bedingte Unfälle oder Berufskrankheiten muss der Arbeitgeber die Behandlung bezahlen. Da das aber nicht jeder Arbeitgeber überhaupt kann und der Angestellte ggf. auch nicht ohne Versicherungsschutz dastehen darf, gibt es die solidarische Pflichtversicherung der Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter. Mal ganz vereinfacht dargestellt...
Zitat:

Was ist hier rechtens oder darf hier jeder sich bedienen?

Rechtens ist, das bestimmte Tätigkeiten bestimmten BG-Versicherungspflichten unterliegen, und andere Tätigkeiten nicht bzw. nur einer freiwilligen. Üblicherweise stufen die BGen das korrekt ein. An der einen oder anderen Stelle gibt es Auslegungsbedarf, den klärt man dann ggf. vor den Sozialgerichten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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