Berufsbedingter umzug - telekom sonderkündigung?

8. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Fritzi80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Berufsbedingter umzug - telekom sonderkündigung?

hallo


mein mann wurde in eine andere stadt versetzt und zum 1.8. ziehen wir nun dahin (mein mann ist schon seit 2.5. da)

nun haben wir festgestellt, das an der neuen adresse kein dsl zur verfügung steht von der telekom, wir hier im noch wohnort den comfort tarif haben.

wir haben dann bei der telekom kündigen wollen und heut rief da nochmal eine dame an und teilte uns mit, das wir kein recht auf sonderkündigung haben, da ja der normale einfache telefonanschluss an der neuen adresse möglich ist.

dann hab ich nach geschaut und der einfache telefonanschluss mit flat kostet ja schon 29,95 und dann müsst ich beim dsl anbieter der strasse nochmal 25 euro für eine dsl flat bezahlen und zahle somit ganze 15 euro mehr im monat als jetz bei der telekom.

das kann doch nicht rechtens sein?
ich habe im inet gelesen, das man ein sonderkündigungsrecht hat, wenn die telekom mir nicht mindestens den selben anschluss bereitstellen kann wie ich bisher bei ihnen habe.

kann mir dazu jemand was genaueres sagen?


Lg Fritzi80

-- Editiert am 08.07.2011 23:17

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7 Antworten
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#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Suchfunktion hier im Forum mit Fundstellen aus den letzten 6 Monaten beantworten deine Frage - allerdings nicht so wie du möchtest.

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#2
 Von 
Fritzi80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

das ich solch eine antwort erhalte, damit hab ich schon gerechnet.

das problem ist, es gibs verschiedene urteile zu dieser problematik.

ein gericht entscheidet zu gunsten des anbieters, ein anderer zu gunsten des kunden.

wie soll man da wissen, welche rechte ich denn nun wirklich habe!?

mal wird gesagt, das der anbieter ja hardware, etc. kostenfrei zur verfügung gestellt hat zu diesem vertrag, aber wir haben unsere fritzbox schon vor vielen jahren eigenständig gekauft.

ich werde jetzt einfach nochmals eine kündigung schreiben und alles schildern, ich hätte ja auch kein problem damit eine ablöse zu zahlen, auch wenn ich es in bezug auf kundenfreundlichkeit eine unverschämtheit finde.

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#3
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

google: bgh umzug telekom

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#4
 Von 
_T_
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 214x hilfreich)

Ich habe in ähnlicher Lage meinen Telefon-/DSL-Vertrag bei einem anderen großen Telekommunikations-Unternehmen gekündigt.

Zunächst wurde meine Kündigung schriftlich zurückgewiesen. Dann habe ich die Service-Hotline angerufen und erklärt, dass ich von Wirksamkeit der Kündigung ausgehe und eine Fortsetzung des Vertrages für mich nicht in Frage kommt. Daraufhin wurde mir die Beendigung des Vertrages gegen Zahlung einer Abfindung angeboten, womit ich mich dann (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Zahlung) einverstanden erklärt habe. Ich denke mal, die Telekom wird letztlich nicht anders handeln, da man auch dort kein Interesse an einem Gerichtsverfahren hat.

Leider hat sich noch ein lästiges Nachspiel ergeben: Von dem Telekommunikations-Unternehmen habe ich keine Rechnung erhalten, sondern stattdessen sofort eine Mahnung von einem Inkasso-Büro (über eine Entschädigung von 150 EUR plus 80 EUR Mahngebühren). Da ich ein wenig verärgert war, habe ich dem Telekommunikations- und dem Inkasso-Unternehmen erklärt, dass ich nun auch vergleichsweise nicht mehr zur Zahlung bereit bin und jegliche Ansprüche klageweise geltend gemacht werden müssten. Es kam noch eine weitere Mahnung, in der (ein zweites Mal) mit der Meldung an die Schufa gedroht wurde. Daraufhin habe ich das Inkasso-Büro unter Klageandrohung aufgefordert zu erklären, dass die Meldung an die Schufa unterbleiben wird. Diese Unterlassungserklärung wurde vom Inkasso-Büro auch abgegeben. Es kamen noch zwei weitere Mahnungen (jetzt ohne Drohung mit einer Meldung an die Schufa). Danach ist das Ganze eingeschlafen.

Es lohnt sich durchaus, einen Blick in die AGB der Telekommunikationsunternehmen zu werfen. In den AGB meines (ehemaligen) Telekom-Anbieters steht, dass der Ort der Leistungserbringung der "Kundenstandort" ist. Was exakt unter Kundenstandort zu verstehen ist, ist in den AGB nicht definiert. Falls das Unternehmen geklagt hätte, hätte ich mich auf den Standpunkt gestellt, dass "Kundenstandort" nicht der Wohnsitz des Kunden im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern der jeweils aktuelle Wohnsitz des Kunden ist, so dass die vertraglich geschuldete Telekommunikations-Leistung dort zu erbringen ist, wo man aktuell wohnt. Da in meinem Fall die vereinbarte Bandbreite an meinem neuen Wohnsitz nicht zur Verfügung gestellt werden konnte, lag ein Fall der Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Meines Erachtens ist zumindest zweifelhaft, wie der Begriff "Kundenstandort" zu verstehen ist. Da Zweifel bei der Auslegung von AGB stets zu Lasten des Unternehmens gehen, könnte man mit dieser Argumentation vor Gericht daher sogar durchaus Erfolg haben. Ich hätte es mal auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, das werte Telekommunikationsunternehmen jedoch offenbar nicht...

-- Editiert am 09.07.2011 22:13

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Um es auf den Punkt zu bringen:

Es gab ein BGH_Urteil zu dem Fall, dass ein Kunde innerhalb der ersten 24 Monate umgezogen ist in ein Gebiet, wo die Tcom die Leistung nicht erbringen konnte.

Die Tcom bekam Recht, da da u.a. der BGH es so sah, dass der Umzug im Verantwortungsbreich des Kunden lag und die kostenlos zum Vertrag gegebene Hardware noch nicht amortisiert war.

Jetzt wäre zu prüfen, wie das bei Euch ist und ob es sich lohnt, einen Prozess zu riskieren. Wie lange würde denn Euer Vertrag noch laufen, wenn Ihr heute ordentlich kündigen würdet ??





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#6
 Von 
Fritzi80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

die 2 jahre waren anfang april rum und nun wäre es ja dann nächstes jahr im april.

wir haben heut nochmal da angerufen und mal sehen, was nun passiert. die frau sagte sie reich es jetzt nochmal weiter.

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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Dann wiederum würde das BGH-Urteil nicht zwingend auf Euren Sachverhalt zutreffen, da wie gesagt das Urteil um einen Fall ging, der sich in den ertsen 24 Monaten MLZ befand und u.a. als Argument eben die Subventionierung durch kostenlose Hardware angeführt wurde. Dies ist ja jetzt nicht mehr der Fall.



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