>Berufsbedingter umzug - telekom sonderkündigung?
Ich habe in ähnlicher Lage meinen Telefon-/DSL-Vertrag bei einem anderen großen Telekommunikations-Unternehmen gekündigt.
Zunächst wurde meine
Kündigung schriftlich zurückgewiesen. Dann habe ich die Service-Hotline angerufen und erklärt, dass ich von Wirksamkeit der
Kündigung ausgehe und eine Fortsetzung des Vertrages für mich nicht in Frage kommt. Daraufhin wurde mir die Beendigung des Vertrages gegen Zahlung einer Abfindung angeboten, womit ich mich dann (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Zahlung) einverstanden erklärt habe. Ich denke mal, die Telekom wird letztlich nicht anders handeln, da man auch dort kein Interesse an einem Gerichtsverfahren hat.
Leider hat sich noch ein lästiges Nachspiel ergeben: Von dem Telekommunikations-Unternehmen habe ich keine Rechnung erhalten, sondern stattdessen sofort eine Mahnung von einem Inkasso-Büro (über eine Entschädigung von 150 EUR plus 80 EUR Mahngebühren). Da ich ein wenig verärgert war, habe ich dem Telekommunikations- und dem Inkasso-Unternehmen erklärt, dass ich nun auch vergleichsweise nicht mehr zur Zahlung bereit bin und jegliche Ansprüche klageweise geltend gemacht werden müssten. Es kam noch eine weitere Mahnung, in der (ein zweites Mal) mit der Meldung an die Schufa gedroht wurde. Daraufhin habe ich das Inkasso-Büro unter Klageandrohung aufgefordert zu erklären, dass die Meldung an die Schufa unterbleiben wird. Diese
Unterlassungserklärung wurde vom Inkasso-Büro auch abgegeben. Es kamen noch zwei weitere Mahnungen (jetzt ohne Drohung mit einer Meldung an die Schufa). Danach ist das Ganze eingeschlafen.
Es lohnt sich durchaus, einen Blick in die
AGB der Telekommunikationsunternehmen zu werfen. In den AGB meines (ehemaligen) Telekom-Anbieters steht, dass der Ort der Leistungserbringung der "Kundenstandort" ist. Was exakt unter Kundenstandort zu verstehen ist, ist in den AGB nicht definiert. Falls das Unternehmen geklagt hätte, hätte ich mich auf den Standpunkt gestellt, dass "Kundenstandort" nicht der Wohnsitz des Kunden im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern der jeweils aktuelle Wohnsitz des Kunden ist, so dass die vertraglich geschuldete Telekommunikations-Leistung dort zu erbringen ist, wo man aktuell wohnt. Da in meinem Fall die vereinbarte Bandbreite an meinem neuen Wohnsitz nicht zur Verfügung gestellt werden konnte, lag ein Fall der Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Meines Erachtens ist zumindest zweifelhaft, wie der Begriff "Kundenstandort" zu verstehen ist. Da Zweifel bei der Auslegung von AGB stets zu Lasten des Unternehmens gehen, könnte man mit dieser Argumentation vor Gericht daher sogar durchaus Erfolg haben. Ich hätte es mal auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, das werte Telekommunikationsunternehmen jedoch offenbar nicht...
-- Editiert am 09.07.2011 22:13
von _T_ am 09.07.2011 22:03
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