Hallo,
ich bin 25 jahre hab seit August letzten Jahres ein Ausbildung begonnen und aufgrund dessen einen Antrag für BAB de aber abgelehnt worden ist . Aufgrund des zu hohen einkommens meines Vaters. Meine Frage ist nun ist mein Vater trotzdem jetzt Unterhaltspflichtig und wo ich entnehmen kann wieviel er zuzahlen hätte. Es ist meine erst ausbildung nd hab eine kleine 1 zimmer wohnung. Und bekomme nach Steuer abgabe 369,22 Ausbildungsvergütung.
mfg AO
-----------------
""
BerufsAusbildungsBeihilfe Abgelehnt
11. März 2013
Thema abonnieren
Frage vom 11. März 2013 | 21:20
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
BerufsAusbildungsBeihilfe Abgelehnt
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. März 2013 | 00:22
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
Das ist keine sozialrechtliche Frage. Posten Sie das bitte im Unterforum Familienrecht - da gehören Unterhaltsfragen hin. Und übrigens ist es höchst unwahrscheinlich, daß Sie irgendwelche Steuern zahlen - die Abzüge von der Ausbildungsvergütung sind dann doch wohl eher die Sozialversicherungsbeiträge...
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
#2
Antwort vom 12. März 2013 | 09:34
Von
Status: Unbeschreiblich (38387 Beiträge, 13987x hilfreich)
@ muemmel: hat er doch schon getan, nur ihm gefällt die Antwort nicht.
wirdwerden
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
267.044
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten