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"Berühmtheit" hilft bei Klagen nicht

AFP VOM 26.3.2001 | Unterhaltung - Denkwürdige Urteile | 5762 Aufrufe
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Klage, Domain

Gleich zweimal Pech vor Gericht hatte Big Brother-"Arschloch" Christian. Beide in seinem Interesse vor dem Landgericht München vorgebrachten Klagen wurden abgewiesen. Jetzt steht ihm weder die Domain "nominator.de" zu, noch konnte verhindert werden, dass mit einer Coverversion seines Hits "Es ist geil, ein Arschloch zu sein" Werbung gemacht wird.

Im Internetstreit gab das Gericht dem Beklagten Recht, der nachweisen konnte, die Domain schon beantragt zu haben, bevor Christian den Begriff als seinen "Künstlernamen" prägte. Den erforderlichen "herausragenden Ruf" für die Domaineinklagung durch die Big Brother-Produzenten konnte das LG bei Christian nicht feststellen. Dieser muss sich jetzt mit "dernominator.de" zufrieden geben.

Auch die Produzenten der Hitkopplung "The Dome Vol. 16", auf der Christians Hit "Es ist geil, ein Arschloch zu sein" erschienen ist, hatten mit ihrer Klage kein Glück. Sie wollten verhindern, dass für die Doppel-CD "Ballermann Hits", die eine Coverversion von Christians Song enthält, unter Verwendung der Zeile "Es ist geil.. ." geworben wird. Christians Fans könnten den falschen Eindruck erhalten, dass auf dieser CD der Hit ihres Idols zu finden sei. Das LG wies die Klage ab: es sei den Anhängern von Christian durchaus zuzutrauen, zu erkennen, ob auf einer CD der gewünschte Song oder eine zeitnah erschienene Coverversion zu finden sei.

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