Berücksichtigung von Vorerkrankungen
Von Rechtsanwalt Dr. Patrick J.M. Junge-Ilges 31.10.2011 | Ratgeber - Haftpflicht, Schadensersatz | 432 Aufrufe Mehr zum Thema:Auffahrunfall, Frakturen, Vorerkrankungen, Personenschaden, Unfallverursacher
Frage:
Meine rund 78-jährige Mutter ist Opfer eines verhältnismäßig leichten Auffahrunfalls geworden. Gleichwohl erlitt sie komplizierte Frakturen von Wirbelkörpern. Vor dem Unfall litt sie bereits an Osteoporose (wegen Kalkmangel brechen die Knochen sehr leicht). Bis zum Unfall hatte sie jedoch keine körperlichen Beeinträchtigungen. Seit dem Unfall ist sie auf fremde Hilfe und einen Rollstuhl angewiesen. Die Versicherung wendet nun ein, Ursache seien die Vorerkrankungen.
Antwort:
Diese Argumentation ist bereits vom Grundsatz her verfehlt. Denn für die Haftung reicht es aus, dass sich das Unfallgeschehen mitursächlich auf den Schaden ausgewirkt hat.
Patrick J.M. Junge-Ilges
Erfurt
Schadensersatzrecht, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht Pers. Direktanfrage
Da Ihre Mutter vor dem Unfall beschwerdefrei war und das Risiko, durch einen verhältnismäßig geringfügigen Unfallhergang einen weitreichenden Personenschaden zu verursachen, allein der Schädiger trägt, hat der Unfallverursacher Ihrer Mutter den gesamten Schaden zu ersetzen, der durch den Unfall entstanden ist.



