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Berlusconi muss um seine Immunität fürchten

AFP VOM 6.10.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 743 Aufrufe
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Berlusconi

Italiens Verfassungsrichter prüfen Immunitätsgesetz

Der italienische Regierungschef Silvio Berlusconi muss um seine Immunität fürchten: Das Verfassungsgericht in Rom prüft eine umstrittene Immunitätsregelung, die Berlusconi und drei weitere hohe Repräsentanten des Staates vor Strafverfolgung schützt. Sollte das Gesetz gekippt werden, droht dem Ministerpräsidenten die Wiederaufnahme mehrerer Korruptionsverfahren.

Nach der im Juli 2008 von Berlusconis rechtsgerichteter Regierungskoalition verabschiedeten Immunitätsregelung können der italienische Regierungschef, der Staatschef und die Präsidenten der beiden Parlamentskammern während ihrer Amtszeit nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die Opposition hatte gegen die Regelung protestiert und sie als "Lex Berlusconi" verurteilt.

Der Anwalt Glauco Nori, der die italienische Regierung vor dem Verfassungsgericht vertritt, erklärte bei der öffentlichen Anhörung vor den 15 Richtern, der Regierungschef könne nicht gleichzeitig sein Amt ausüben und sich vor Gericht verteidigen. Die Anwälte Berlusconis argumentierten, das sogenannte Alfano-Gesetz schütze die Spitzenpolitiker nicht dauerhaft vor Strafverfolgung, sondern nur während ihrer Amtszeit. Die "Bedeutung ihrer Ämter" unterscheide sie zudem von anderen Bürgern, sagte der Anwalt Gaetano Pecorella.

Bereits 2004 hatte das Verfassungsgericht ein Immunitätsgesetz gekippt, das von einer früheren Regierung Berlusconis beschlossen worden war. Damals hatten die Richter argumentiert, das Gesetz verstoße gegen das Gleichheitsprinzip.

Bei der mehr als zweistündigen Anhörung sollten außerdem Vertreter von Gerichten in Mailand und Rom zu Verfahren gehört werden, in die Berlusconi verwickelt war. Am frühen Nachmittag sollten die 15 Verfassungsrichter dann mit den Urteilsberatungen beginnen. Mit einer Entscheidung wird nicht vor dem Abend gerechnet, das Urteil könnte aber auch erst am Mittwoch bekannt werden. Medienberichten zufolge ist auch eine Vertagung um zwei Wochen möglich.

Sollten die Richter das auf Betreiben Berlusconis verabschiedete Gesetz für verfassungswidrig erklären, droht dem skandalgeplagten Regierungschef die Wiederaufnahme einiger Verfahren. In einem besonders aufsehenerregenden Prozess müsste sich der 73-Jährige womöglich in Mailand wegen Beeinflussung von Justizbehörden verantworten. Berlusconi wird vorgeworfen, seinen früheren Anwalt David Mills für Falschaussagen in Prozessen in den 90er Jahren bezahlt zu haben. Mills war im Februar zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Auch Berlusconi wurde in dem Fall angeklagt, das Verfahren wurde jedoch im Oktober 2008 auf Grundlage des Immunitätsgesetzes ausgesetzt.

6. Oktober 2009 - 15.11 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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