Berlinern Testament / Pflichtteil einfordern / wer bekommt was ?

20. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
max999
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Berlinern Testament / Pflichtteil einfordern / wer bekommt was ?

Hallo in vielen Berlinern Testamenten steht ja "das wenn eines der Kinder seinen Pflichtteil fordert er beim Ableben des zweiten Eheepartners auch nur den Pflichtteil bekommt".

Beispiel:

Vater stirbt
1. Kind fordert sein Pflichtanteil 25%
2. Kind nicht

Mutter stirbt
Was bekommt jetzt Kind 1
Und was bekommt Kind 2

bekommen nicht jetzt beide ihren Pflichtanteil von 50%, aber dann hätte doch Kind 1 75% ?



Warum macht man denn ein Berliner Testament, wenn die Kinder trotzdem ihren Pflichtanteil einklagen können ? dann ist das Testament doch unwirksam oder nicht ?




-- Editier von max999 am 20.09.2016 10:45

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Vater vererbt 100
Normal bekommt Mutter 50 Kinder je 25 (es verbleiben aber bei Mutter 100)
Kind 1 verlangt Pflichtteil also 50 % von 25 und bekommt somit 12,5 ausbezahlt
Damit hat die Mutter noch 87,5.
Mutter verstirbt – je Kind (normal 50 %) 43,75
da Kind 1 nur Pflichtteil bekommt = 21,875
somit Kind 2 = 65,625
Kind 1 hat damit vom Vater 12,5 + Mutter 21,875 = 34,375

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Mutter stirbt
Was bekommt jetzt Kind 1

Kind 1 wurde "enterbt", hat aber einen Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar - hier 1/4) den es innerhalb von drei Jahren gegenüber Kind 2 geltend machen kann.
Zitat:
und was bekommt Kind 2

Kind 2 in Alleinbe.
Zitat:
Warum macht man denn ein Berliner Testament, wenn die Kinder trotzdem ihren Pflichtanteil einklagen können ?

Einen Pflichtteilsanspruch muss man nicht einklagen, zunächst kann man diesen ganz einfach fordern. Es soll Kinder geben, die sich an den Wunsch im Testament halten und keinen Pflichtteils fordern.

Durch die "Strafklausel" wird das Kind auf den Tod des Überlebenden enterbt und erhält nur den Pflichtteil (s.o.).
Zitat:
dann ist das Testament doch unwirksam oder nicht ?

Nein, das Testament ist nicht unwirksam.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Vater vererbt 100
Normal bekommt Mutter 50 Kinder je 25 (es verbleiben aber bei Mutter 100)
Kind 1 verlangt Pflichtteil also 50 % von 25 und bekommt somit 12,5 ausbezahlt
Damit hat die Mutter noch 87,5.

Die Mutter ist Alleinerbin und erbt 100 %. Jedes Kind hat einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/8 in bar.
Zitat:
Mutter verstirbt – je Kind (normal 50 %) 43,75
da Kind 1 nur Pflichtteil bekommt = 21,875
somit Kind 2 = 65,625
Kind 1 hat damit vom Vater 12,5 + Mutter 21,875 = 34,375

Kind 2 ist Alleinerbe und erbt ebenfall 100 %. Kind 2 hat einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/4 in bar.

-- Editiert von cruncc1 am 20.09.2016 20:35

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
bekommen nicht jetzt beide ihren Pflichtanteil von 50%,


Du verwechselst den Pflichtteil mit dem gesetzlichen Erbteil. Der Pflichtteil beträgt nur die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

In Summe bekommt Kind 1 daher insgesamt nur ca, 30% des Erbes und Kind 2 70%, wenn das Vermögen zwischen Elternteilen gleichmäßig aufgeteilt war. Die Berechnung von Ohadle stimmt nicht.

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