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Berliner Verwaltungsgericht erlaubt Bordell im Wohngebiet - 1/1
AFP vom 06.05.2009   |   3300 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Berliner Verwaltungsgericht erlaubt Bordell im Wohngebiet

"Salon Prestige" nahe Ku'damm darf bleiben

Der Ortstermin im Bordell hat das Gericht überzeugt: Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin darf der in einer Wohnung nahe des Kurfürstendamms untergebrachte "Salon Prestige" trotz seiner Lage in einem Wohngebiet weiter betrieben werden. Nach der Besichtigung des Etablissements und der anschließenden mündlichen Verhandlung sei die Kammer überzeugt, dass das besonders diskret geführte Bordell in seiner Umgebung nicht störe und der Betrieb damit ausnahmsweise nach dem Bauplanungsrecht genehmigt werden könne. Das Gericht ließ Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu.

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Die Entscheidung kann auch für andere Bordelle in der Hauptstadt wegweisend werden, da sich zum ersten Mal ein Berliner Gericht mit den baurechtlichen Problemen von Bordellbetrieben in Mietshäusern auseinandersetzte. In der Begründung verwies die Kammer darauf, dass nicht sozialethische Bewertungen, sondern alleine bodenrechtlich relevante Umstände entscheidend gewesen seien. Demnach dürfe Prostitution nicht wegen moralischer Bedenken bauplanungsrechtlich eingeschränkt werden. Da das Prostitutionsgesetz den Vorwurf der Unsittlichkeit beseitigt habe, habe sich aber auch so ein von sozialethischen Vorstellungen geprägter Ansatz verboten.

Die Kammer hob hervor, dass der "Salon Prestige" selbst in der Nachbarschaft nicht ohne weiteres als Bordell wahrgenommen werde. So weise lediglich ein neutrales Messingschild auf den Salon hin, auf Werbung werde vollständig verzichtet. Auch die Öffnungszeiten seien für das Wohnumfeld verträglich, zudem gebe es keinen Alkoholausschank.

6. Mai 2009 - 17.02 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009



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