Berliner Urteil löst Debatte über Gebetsräume an Schulen aus
AFP VOM 30.9.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 2347 Aufrufe Mehr zum Thema:Gebet
Kritiker warnen vor Verlust staatlicher Neutralität
Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zu islamischen Gebeten an Schulen hat eine Debatte über Integration und staatliche Neutralität ausgelöst. Während Bundespolitiker von Union und FDP die Erlaubnis eines täglichen Gebets außerhalb des Unterrichts begrüßten, übten Berliner CDU und Grüne scharfe Kritik. Auch Schwule und Lesben sowie der Zentralrat der Ex-Muslime warnten vor einem Verlust der staatlichen Neutralität.
Für die Unionsfraktion im Bundestag erklärten der bildungspolitische Sprecher Stefan Müller (CSU) und die Religionsbeauftragte Ingrid Fischbach (CDU), die Religionsfreiheit als "Recht des Einzelnen, seinen Glauben zu bekunden", gelte "selbstverständlich auch für Anhänger des Islam". Allerdings sollte es Gebetsräume an öffentlichen Schulen allein für Muslime demnach nicht geben, da diese möglicherweise "desintegrierend" wirken könnten. Gebetsräume, in die sich Schüler aller Religionen in unterrichtsfreien Momenten zurückziehen könnten, seien hingegen sinnvoll.
Der Berliner CDU-Integrationspolitiker Kurt Wansner wertete das Urteil vom Dienstag hingegen als "Aufkündigung der Neutralität an den Schulen". Zwar müsse es "neben der Freiheit von Religion auch die Freiheit zur Religion geben". Es sei allerdings falsch, "individualistische Wege zu ermöglichen, die bereits in der Schule zu Separierung führen". Das Urteil schade der Integration mehr als es nütze.
Auch der Berliner Grünen-Bildungspolitiker Özcan Mutlu nannte das Urteil "integrationspolitisch ein falsches Signal" und zudem für die Schulbehörden kaum realisierbar. Durch das Urteil würden Integrationsprobleme noch stärker in die Schulen getragen, sagte Mutlu. Zudem befürchte er, nicht regelmäßig betende Schüler könnten von strenger gläubigen Mitschülern unter Druck gesetzt werden.
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg erklärte, staatliche Schulen seien nicht der richtige Platz für die Religionsausübung. Der gesamte soziale Raum der Schule müsse ein "Ort neutraler Wissensvermittlung" bleiben.
Der Religionsbeauftragte der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael Goldmann, lobte das Gerichtsurteil hingegen als "praktisch gelebte Religionsfreiheit". Da es an vielen Schulen in Deutschland Stille- und Gebetsräume gebe, sei es "nur konsequent", wenn auch muslimische Schüler dort in Ruhe beten könnten.
Einem am Dienstag verkündeten Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zufolge darf ein 16-jähriger Berliner Schüler außerhalb der Unterrichtszeit einmal täglich in der Schule ein islamisches Gebet verrichten.
30. September 2009 - 16.43 Uhr
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