Berliner Testament und Pflichtteil Kinder

22. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
csasan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament und Pflichtteil Kinder

Gegeben: Ehepaar mit Berliner Testament und 2 Kinder-
1 Person verstirbt.
Alleinerbe ist ja dann "eigentlich" der überlebende Ehepartner.
Es gibt keine Sperrklausel im Testament.
Wenn jetzt BEIDE Kinder auf den gesetzlichen Pflichtteil bestehen bekommen ja beide je 25% des Erbes.
Bei Tod des 2. Ehepartners je 50% des Restes.
(ich hoffe das stimmt bis jetzt!??)

Aber
was passiert wenn das 1. Kind auf den Pflichtteil verzichtet und nur das 2 Kind darauf besteht?
2. Kind bekommt dann 25%
1. Kind bekommt nichts.

Nun zu meinen Fragen.

Was ist nun wenn der 2 Ehepartner verstirbt?


Wer von den Kindern bekommt dann wieviel von dem (75%)Resterbe?
(Problem: Ehepartner ist im Heim und ein Teil des restlichen Vermögens geht für Heimkosten drauf!)

Wird der vom 2. Kind genommene Pflichtteil vom ersten Verstorbenen irgendwie eingerechnet?
Oder ist das 2. Kind mit dem Pflichtteil ganz raus? (kein weiteres Erbe)
Oder ist das 1. Kind, das auf den Pflichtteil verzichtet hat, jetzt angeschmiert?

Was kann der überlebende Ehepartner tun, damit beide Kinder gleich aus der Geschichte herauskommen?
Oder gibt es nur die Chance das beide Kinder auf den Pflichtteil bestehen?

Danke schon mal für die Antworten.

VG

Csasan







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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Alleinerbe ist ja dann "eigentlich" der überlebende Ehepartner.


Nicht nur "eigentlich". Ein Pflichtteil ist kein Erbe.

Zitat:
Wenn jetzt BEIDE Kinder auf den gesetzlichen Pflichtteil bestehen bekommen ja beide je 25% des Erbes.


Nein, sie bekommen je 12,5% des Erbes. Erbe ist aber nur das Vermögen des Verstorbenen, nicht etwa das gesamte Vermögen beider Ehegatten. Wenn es rein zufällig so sein sollte, dass beide Ehegatten ein gleich hohes Vermögen haben (Immobilie 50/50 eingetragen, Bankkonten laufen auf beide Namen) dann bekommt ein Kind also 6,25% des Gesamtvermögens als Pflichtteil.

Zitat:
Bei Tod des 2. Ehepartners je 50% des Restes.


Richtig

Zitat:

Aber
was passiert wenn das 1. Kind auf den Pflichtteil verzichtet und nur das 2 Kind darauf besteht?
2. Kind bekommt dann 25%
1. Kind bekommt nichts.


Das 2. Kind bekommt 12,5% des Vermögens des Verstorbenen.

Zitat:
Wer von den Kindern bekommt dann wieviel von dem (75%)Resterbe?


Beide Kinder bekommen je 50% des Restes, es sei denn es gibt eine Pflichtteilstrafklausel. Die folgenden Antworten beziehen sich auf den Fall, dass es keine derartige Klausel gibt.

Zitat:
Wird der vom 2. Kind genommene Pflichtteil vom ersten Verstorbenen irgendwie eingerechnet?


Nein

Zitat:
Oder ist das 2. Kind mit dem Pflichtteil ganz raus? (kein weiteres Erbe)


Nein

Zitat:
Oder ist das 1. Kind, das auf den Pflichtteil verzichtet hat, jetzt angeschmiert?


Ja

Zitat:
Was kann der überlebende Ehepartner tun, damit beide Kinder gleich aus der Geschichte herauskommen?


Dem anderen Kind auch den Pflichtteil auszahlen.

Zitat:
Oder gibt es nur die Chance das beide Kinder auf den Pflichtteil bestehen?


Das wäre jedenfalls die sicherste Variante um späteren Streit zu vermeiden.

Wenn der überlebende Ehegatte jedoch Probleme hat, den Pflichtteil auszuzahlen, z.B. weil das Vermögen in Immobilien gebunden ist, dann könnte Kind 1 z.B. die Auszahlung des Pflichtteils stunden, ggf. sogar verzinst.

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