Ganz kurz vor seinem Tod unterschreibt Fritz noch folgendes Testament, das Else, seine zweite Frau, verfasst hat:
quote:
Testament
Wir [Namen etc.] machen uns gegenseitig zu Alleinerben für unseren Gesamten Nachlass. Erst nachdem der letzte von uns stirbt, soll der Gesamte Nachlass auf die Nacherben verteilt werden. Davon sind
50% für Theo Treudoof, Fritzens Sohn. Die anderen
50% kriegt Günter Gierig, Elses Bruder, weil Else keine Kinder hat.
Wenn einer der Nacherben schon vorher sein Pflichtteil einfordern sollte, dann soll er auch nachher nur sein Pflichtteil kriegen.
Treustadt, 31.03.2013
Fritz Treudoof
Else Treudoof, geb. Gierig
Fritz unterschreibt das, obwohl er Elses Bruder Günter für ein nichtswürdiges A*schloch hält, aber wenn sie das so will, soll sie doch ihren Anteil vererben, wem sie will ...
Sehr bald nach Fritzens Tod stellt Else fest, dass Fritz recht hatte, ihr Bruder Günter ist wirklich ein großes A*schloch. Sie ist verzweifelt, als sie von Theo erfährt, dass Günter unwiderruflich zum Nacherben ernannt worden ist, obwohl ihr Mann Fritz den Günter von Herzen hasste, und sie dem Günter auch nicht mehr das Schwarze unterm Fingernagel gönnt.
Hat sie irgendeine Chance, das Testament wegen Irrtums anzufechten, weil weder Fritz noch Else wusste, welche Konsequenzen ihr Testamentsentwurf haben würde?
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