Berliner Testament anfechten?

29. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
werwais
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)
Berliner Testament anfechten?

Ganz kurz vor seinem Tod unterschreibt Fritz noch folgendes Testament, das Else, seine zweite Frau, verfasst hat:

quote:
Testament

Wir [Namen etc.] machen uns gegenseitig zu Alleinerben für unseren Gesamten Nachlass. Erst nachdem der letzte von uns stirbt, soll der Gesamte Nachlass auf die Nacherben verteilt werden. Davon sind

50% für Theo Treudoof, Fritzens Sohn. Die anderen
50% kriegt Günter Gierig, Elses Bruder, weil Else keine Kinder hat.

Wenn einer der Nacherben schon vorher sein Pflichtteil einfordern sollte, dann soll er auch nachher nur sein Pflichtteil kriegen.

Treustadt, 31.03.2013
Fritz Treudoof
Else Treudoof, geb. Gierig


Fritz unterschreibt das, obwohl er Elses Bruder Günter für ein nichtswürdiges A*schloch hält, aber wenn sie das so will, soll sie doch ihren Anteil vererben, wem sie will ...

Sehr bald nach Fritzens Tod stellt Else fest, dass Fritz recht hatte, ihr Bruder Günter ist wirklich ein großes A*schloch. Sie ist verzweifelt, als sie von Theo erfährt, dass Günter unwiderruflich zum Nacherben ernannt worden ist, obwohl ihr Mann Fritz den Günter von Herzen hasste, und sie dem Günter auch nicht mehr das Schwarze unterm Fingernagel gönnt.

Hat sie irgendeine Chance, das Testament wegen Irrtums anzufechten, weil weder Fritz noch Else wusste, welche Konsequenzen ihr Testamentsentwurf haben würde?



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-- Editiert werwais am 29.07.2013 12:38

-- Editiert werwais am 29.07.2013 12:39

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-- Editiert werwais am 29.07.2013 12:51

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Ich denke, dass das Testament rechtsgültig ist.
Einen Anfechtungsgrund sehe ich nicht.
Else ist befreite Vorerbin.
Wenn sie es sich bis zu ihrem Ableben gut gehen läßt,
ist es möglich, dsass nur noch wenig in die Erbmasse fällt.


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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Else ist befreite Vorerbin.


Ich würde das Testament so interpretieren, dass Else Vollerbin ist und die beiden anderen Personen jeweils Schlusserben und nicht Nacherben, da ich davon ausgehe, dass Else beim Verfassen des Testamentes das so gemeint hat.

Auch ich kann keinen Anfechtungsgrund erkennen.

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3x Hilfreiche Antwort


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