Berliner Testament - Pflichteil

21. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Juhudiemaus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament - Pflichteil

Hallo zusammen,

vielleicht wisst ihr Rat.
Mein Mann und ich sind verheiratet und haben keine Kinder. Bei meinem Mann gibt es eine Schwester und seine Mutter und bei mir niemand mehr. Wir haben das Berliner Testament gemacht mit dem Inhalt, dass das Haus welches mein Mann gekauft hat, nach seinem Tod ich als allein Erberin übergeht und nach unserem tod sofern keine Kinder da sind an seine Mutter folglich Schwester als Schlusserbin übergeht. Meine Frage ist nun da wir in Zugewinngemeinschaft leben und wir eben im Tetament nur das Haus drin haben, ob den der Pflichteil erhalten bleibt oder erlischt?

Schon mal rießen Danke :-)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zunächst einmal ist es ungeschickt, in so einem Berliner Testament nur das Haus zu vererben. Viel besser ist es, sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen. Schließlich wird auch der gesamte Rest (Hausrat, Auto, Bankguthaben, Schulden usw.) vererbt und ohne eine klare Regelung kann man sich dann darüber streiten, was denn damit ist.

Wenn als Schlusserbin nur seine Mutter im Testament steht, dann ist es keineswegs logisch, dass die Schwester Deines Mannes an ihre Stelle rückt, sollte sie im Erbfall schon verstorben sein. Wenn man das will, dann muss die Schwester ausdrücklich als Ersatzerbin der Mutter benannt werden.

An dem Umstand, dass die Mutter Deines Mannes einen Pflichtteilsanspruch hat, kann man nichts ändern.

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#2
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von Juhudiemaus):
Mein Mann und ich sind verheiratet und haben keine Kinder. Bei meinem Mann gibt es eine Schwester und seine Mutter und bei mir niemand mehr. Wir haben das Berliner Testament gemacht


Das ist nicht immer sinnvoll, und auch im vorliegenden Fall gäbe es wohl geschicktere Möglichkeiten. Mein erster Schritt wäre der Versuch, sich mit der Mutter zu einigen, also einen notariellen Erbvertrag über einen Pflichtteilsverzicht zu schließen. Wenn das nicht geht, kann man weitersehen.

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