Hallo!
Die Situation: Mann hat zwei Kinder A und B aus erster Ehe, heiratet Frau.
Frau und Mann beurkunden beim Notar Berliner Testament und Gütertrennung. Im Berliner Testament setzten sich die Ehepartner als Alleinerben und Kind A als alleinigen Schlusserben ein - Kind B wird enterbt.
Aus der Ehe gehen keine weiteren Kinder hervor.
Weder Frau noch Mann haben weitere erbberechtigte Angehörigen
Nach dem Tode von Mann erbt Frau alles, ein Pflichtanteil wird nicht in Anspruch genommen.
Frau lebt ein paar Jahre weiter heiratet nicht, macht noch zwei Erbschaften und erhöht so den Nachlass, der nach ihrem Tode vorliegt.
Kind A wird Alleinerbe zu Frau. Kind B möchte seinen Pflichtanteil haben.
Die Frage: steht Kind B der Pflichtanteil am Nachlass Frau oder nur an Nachlass Mann (Vater) zu, bedingt durch die Gütertrennung?
Berliner Testament - Gütertrennung - Erbfolge
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:steht Kind B der Pflichtanteil am Nachlass Frau oder nur an Nachlass Mann (Vater) zu, bedingt durch die Gütertrennung?
Nein, Kind B hat keinen Pfllichtteilsanspruch nach der Stiefmutter. Das hat übrigens mit dem Güterstand nichts zu tun. Einen Pflichtteilsanspruch haben nur Ehegatten, leibliche Abkömmlinge und Eltern.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2303.html
B hätte nach dem Tod innerhalb von drei Jahren den Pflichtteilsanspruch gegenüber der Alleinerbin geltend machen können/müssen. Dieser Anspruch ist wohl verjährt.
ZitatB hätte nach dem Tod innerhalb von drei Jahren den Pflichtteilsanspruch gegenüber der Alleinerbin geltend machen können/müssen. :
Der Mann ist vor 22 Jahren verstorben aber aus nicht bekannten Gründen wurde das notarielle Testament nicht eröffnet! Erst nachdem die Frau verstorben war, ist das aufgefallen und man hat das Testament erst zu Mann dann zu Frau am gleichen Tag eröffnet. Das ist etwa 2 Jahre her.
Der Pflichtanteil von Kind 2 zu Mann wird nicht bezweifelt aber besteht ein Pflichtanteilsanspruch auch über den Gesamtnachlass von Frau?
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Einen Pflichtteilsanspruch hat ein Kind nur gegenüber seinen leiblichen Eltern. Kind B hat daher gegenüber seiner Stiefmutter keinen Pflichtteilsanspruch. Das gilt unabhängig vom Güterstand des Ehepaares.
Durch die Gütertrennung erhöht sich jedoch der Pflichtteilsanspruch von Kind B bezüglich des Nachlasses seines Vaters auf 1/6. Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft hätte dieser nur 1/8 betragen.
Der Pflichtteilsanspruch muss innerhalb von 3 Jahren zum Jahresende nach der Testamentseröffnung geltend gemacht werden.
Danke für die Antwort. Habe es verstanden und kann es auch nachvollziehen!
Noch eine Frage: Wie wird der Pflichtteilsanspruch berechnet? In diesem Fall: warum 1/8 bzw. 1/6, (je nach Güterstand des Erblassers)
Zitat:Noch eine Frage: Wie wird der Pflichtteilsanspruch berechnet?
Der Pflichtteilsanspruch ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Zitat:In diesem Fall: warum 1/8 bzw. 1/6, (je nach Güterstand des Erblassers)
Wenn die gesetzliche Erbfolge gelten würde, wäre das Kind zu 1/4 (Zugewinngemeinschaft) bzw. zu 1/3 (Gütertrennung) Erbe - davon die Hälfte ist 1/8 bzw. 1/6.
-- Editiert von cruncc1 am 21.01.2017 23:01
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