Berliner Testament Änderung nach Tod Gatte

10. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Hester
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 18x hilfreich)
Berliner Testament Änderung nach Tod Gatte

Guten Tag,
ich habe heir eine Sache wo ich nicht weiter komme. Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Ehepaar X hat ein Berliner Testament gemacht. Besitzen ein Haus und haben 2 Töchter. Im Testament steht das übliche setzen sich gegenseitig als Erben ein. Aber noch folgendes: Nach dem Tod der Ehefrau ( Ehemann ist bereits verstorben )
soll das Haus an die jüngste Tochter gehen und die ältere 15.000 Euro als Pflichteil erhalten. Es steht aber nicht drin ob es ein befreiter Vorerbe ist oder nicht. Also glit für dieses Testament das die Ehefrau kein befreiter Vorerbe ist. Was wiederum heißt sie darf das Haus nicht veräußern oder Schulden darauf aufnehmen . Ist das so richtig ? Falls aber irgendetwas am Haus kaputt gehen würde was bei BJ 1930 ständig passieren kann , hat sie nicht die Mittel dies zubezahlen. Sie möchte das haus gerne deshalb verkaufen und denn Erlös unter Ihren Töchtern aufteilen. Wäre dies möglich ? Was kann man in diesem Fall tun ? Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. VG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Ist die Ehefrau denn überhaupt Vorerbin geworden? Das wäre nur der Fall, wenn die eine Tochter als Nacherbin eingesetzt worden wäre. Typischerweise werden Kinder in einem Berliner Testament jedoch als Schlusserben eingesetzt.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

#Es steht aber nicht drin ob es ein befreiter Vorerbe ist oder nicht. Also glit für dieses Testament das die Ehefrau kein befreiter Vorerbe ist.#
Nein, wenn nur drin steht, dass der Überlebende Allerinerbe ist, ist dieser kein Vorerbe (und zwar weder befreiter noch unbefreiter)!

#Was wiederum heißt sie darf das Haus nicht veräußern oder Schulden darauf aufnehmen . Ist das so richtig ?#
Nein.

#Sie möchte das haus gerne deshalb verkaufen und denn Erlös unter Ihren Töchtern aufteilen. Wäre dies möglich ?#
Wenn die Witwe Alleinerbin geworden ist, kann sie mit ihrem Vermögen tun und lassen was sie will. Wenn das Haus nicht mehr zum Nachlass gehört (z,B. weil der Verkaufserlös für ein Pflegeheim draufgegangen ist) hat die Tochter eben Pech gehabt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hester
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo, erstmal vielen Dank für die Antworten.
Es steht drin das die Ehefrau Vorerbin ist und die jüngste Tochter Nacherbin.
Hatte vergessen das beim ersten Mal zuschreiben Sorry
VG


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