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Berliner Kammergericht eröffnet kein Verfahren gegen Schindler - 1/1
AFP/123recht.net vom 01.03.2001   |   6176 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Allgemein

Berliner Kammergericht eröffnet kein Verfahren gegen Schindler

- Mutmaßliches RZ-Mitglied wieder auf freiem Fuß

Der im Frankfurter OPEC-Prozess freigesprochene mutmaßliche Ex-Terrorist Rudolf Schindler muss sich vorerst nicht vor dem Berliner Kammergericht wegen Rädelsführerschaft in den "Revolutionären Zellen" (RZ) und wegen eines Sprengstoffanschlags verantworten. Das Gericht lehnte am Mittwoch die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab und hob den Haftbefehl gegen den 58-Jährigen auf, wie die Sprecherin der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, Frauke Scheuten, bestätigte. Es werde aber geprüft, ob Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt würden. Über eine sofortige Beschwerde gegen die Nichteröffnung des Verfahrens solle in den nächsten Tagen entschieden werden. Nach einem Bericht der Berliner "tageszeitung" (Donnerstagsausgabe) ist Schindler bereits seit Mittwoch wieder auf freiem Fuß.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hatte vergangene Woche Anklage beim Kammergericht Berlin wegen Rädelsführerschaft in den "Revolutionären Zellen" (RZ) und wegen eines Sprengstoffanschlags in Berlin vor 14 Jahren erhoben. Demnach soll Schindler von 1985 bis 1990 eine führende Position in einer von zwei Berliner RZ-Organisationen innegehabt und auch bundesweit zum Führungszirkel der als terroristische Vereinigung eingestuften Gruppe gehört haben.

Der "taz" zufolge berief sich das Berliner Kammergericht bei seiner Entscheidung auf das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt im OPEC-Prozess, in dem Schindler vor zwei Wochen freigesprochen worden war. Dort war er als Mitangeklagter des Ex-Terroristen Hans-Joachim Klein im OPEC-Prozess aus Mangel an Beweisen von dem Vorwurf freigesprochen worden, den Überfall eines Terrorkommandos auf die Wiener OPEC-Konferenz im Dezember 1975 mit vorbereitet zu haben. Diesen Freispruch sieht die Berliner Behörde dem Bericht zufolge als bindend an. Das Frankfurter Urteil hat allerdings noch keine Rechtskraft, da die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hat.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2001


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