Nichteheliche Kinder sollen künftig ihre Väter ebenso gesetzlich beerben können wie eheliche Kinder. Diese Gleichstellung sieht ein Gesetzesentwurf vor, der vom Bundeskabinett in Berlin beschlossen wurde. Ursprünglich war im Gespräch, nichteheliche Kinder erst nach hinterbliebenen Ehefrauen und Lebenspartnern erben zu lassen. Der Entwurf verzichtet nun bewusst auf Einschränkungen: "Kein Kind darf schlechter stehen, nur weil seine Eltern unverheiratet sind", erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
Im Erbrecht sind nichteheliche und eheliche Kinder zwar grundsätzlich gleichgestellt. Nach wie vor gilt jedoch noch eine Ausnahme, die das Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19. August 1969 vorsieht. Diese Sonderregelung führt dazu, dass vor dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche Kinder bis heute mit ihren Vätern als nicht verwandt gelten und daher auch kein gesetzliches Erbrecht haben. Der Regierungsentwurf sieht nun vor, dass auch diese Kinder künftig gesetzliche Erben ihrer Väter werden. Die Koalition setzt damit ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte um.
21. Juli 2010 - 17.01 Uhr
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