Deutschland und Frankreich haben eine gemeinsame neue Güterstandsregelung für Ehepaare verabschiedet - ein erster Schritt, um das Familienrecht der Nachbarländer anzugleichen. Beide Seiten unterzeichneten am Donnerstag einen Staatsvertrag zu dem "deutsch-französischen Wahlgüterstand", wie sie im Anschluss an ihren gemeinsamen Ministerrat in Paris erklärten.
Dieser Güterstand orientiert sich nach Angaben des Bundesjustizministeriums an der Zugewinngemeinschaft wie sie in Deutschland der gesetzliche Normalfall ist. Sie berücksichtige aber französische Besonderheiten und könne deshalb "eine attraktive Wahlmöglichkeit" für Eheleute sein, um den Umgang mit ihrem Vermögen während der Ehe zu regeln. Das Abkommen muss nun von beiden Staaten ratifiziert werden.
Bei der in Deutschland üblichen Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Eheleute getrennt und jeder Partner kann alleine über sein Vermögen verfügen; im Falle einer Scheidung aber wird der erwirtschaftete Zugewinn zur Hälfte geteilt. In Frankreich ist dagegen die so genannte Errungensgemeinschaft der gesetzliche Normalfall, die der deutschen Gütergemeinschaft ähnlicher ist: Dabei werden Errungenschaften während der Ehe, etwa ein von einem Partner gekauftes Haus, unmittelbar zum gemeinsamen Vermögen.
Der neue Wahlgüterstand ist laut Berliner Justizministerium vor allem für deutsch-französische Paare gedacht; er steht aber auch deutschen Ehepaaren in Frankreich und Deutschland sowie französischen Ehepaaren in Deutschland als Wahlmöglichkeit zur Verfügung.
4. Februar 2010 - 14.24 Uhr
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