
Im Streit um das Volkswagen-Gesetz will sich die Bundesregierung laut einem Zeitungsbericht nicht dem Druck der EU-Kommission beugen. Deutschland beharre auf der von Brüssel kritisierten Sperrminorität des Landes Niedersachsen bei VW, berichtete die "Börsen-Zeitung" (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf ein Schreiben aus Berlin. Darin halte die Regierung daran fest, nur die Stimmrechtsbeschränkung und den garantierte Platz für Niedersachen im VW-Aufsichtsrat zu kippen. Laut Zeitung will der zuständige Kommissar Charlie McCreevy nun erneut gegen Deutschland klagen. Eine Sprecherin der Kommission wollte den Bericht am Mittwoch nicht kommentieren.
In der an die Kommission geschickten Stellungnahme erläuterte die Bundesregierung laut Zeitung den Kabinettsbeschluss von Ende Mai, wonach an der Sperrminorität festgehalten werden soll. Die Kommission hatte darauf Anfang Juni ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Nach Ansicht der Kommission würde Deutschland nicht dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom vergangenen Herbst folgen, das in dem Gesetz eine Beschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit in der EU erkannte. In ihrer Stellungnahme für Brüssel argumentierte nun die Bundesregierung laut Zeitung, diese Beschränkung werde durch die Aufhebung der Stimmrechtsbeschränkung beseitigt.
Die Kommission folgt dieser Ansicht laut Zeitung nicht. McCreevy wolle klagen und müsse keinen Widerstand seiner Kollegen fürchten, auch nicht des deutschen Industriekommissars Günter Verheugen. Möglicherweise werde McCreevy damit aber bis zum Abschluss des deutschen Gesetzgebungsverfahrens voraussichtlich im Dezember warten. Berlin will, dass Beschlüsse auf VW-Hauptversammlungen weiter bereits mit 20 Prozent der Stimmen blockiert werden können statt üblicherweise mit 25 Prozent. Niedersachsen mit 20,1 Prozent VV-Beteiligung behielte damit ein Vetorecht. Lediglich eine Regelung, dass Stimmrechtsanteile von über 20 Prozent automatisch begrenzt werden, will die Regierung aufheben. Das Kabinett hatte im Mai allerdings bereits erklärt das Gesetz wieder zu ändern, sollte Brüssel dagegen vorgehen.
27. August 2008 - 14.27 Uhr
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