Berlin, Hartz4 Neue Mietkostenregelung
Berlin, Hartz4 Neue Mietkostenregelung
Meine Fragen:
1.Bisher galten ja für uns 444 Euro Obergrenze und es hiess daher könnten wir auch das Warmwasser nicht mehr seperat als Mehrbedarf beantragen.Stimmt das? Und 2. Das Jobcenter hat einen Nachweis über meine GASKOSTEN, will nun aber dennoch die GESAMTWOHLFLÄCHE des Gebäudes wissen....obwohl wir Gas EXTRA zahlen und damit muss doch eigentlich die Gesamtgebäudefläche unerheblich sein? Unsere Heizkosten sind natürlich auch NICHT in den Nebenkosten der Miete enthalten, lediglich der ausgewiesene Anteil von 20 Euro für Warmwasser.
Wer hilft mir mit Rat weiter? Herzlichen Dank! PS. Die 10 % Alleinerziehendenzuschlag auf die Miete wurden uns verweigert, da ja die Wohnung von vorherein als nicht angemessen galt( ich zog 6 Monate nach beginnendem Leistungsbezug, schwanger, um, leider haben wir den NEUEN Mietvertrag mündlich abgesegnet bekommen, nicht schriftlich). Da mein Sohn hier zur Kita und ab August auch zur Schule geht, könnten wir den 10%Antrag nochmals stellen? Sicher reicht das allerdings dennoch nicht für die volle derzeitige Miete- natürlich suchen wir händeringend nach einer neuen Wohnung.
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"pusteblume"
von pusteblume 108 am 12.06.2012 12:43
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>Berlin, Hartz4 Neue Mietkostenregelung
Zu 2. Die Gebäudegröße wird für die Festlegung der neuen Mietobergrenze benötigt. Diese ist nämlich nicht mehr starr, sondern liegt je nach Heizungsart und Gebäudegröße bei 456 bis 489 Euro für einen 2-Personen-Haushalt. -----------------
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von muemmel am 12.06.2012 12:52
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>Berlin, Hartz4 Neue Mietkostenregelung
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"pusteblume"
von pusteblume 108 am 12.06.2012 13:11
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>Berlin, Hartz4 Neue Mietkostenregelung
KAnn vielleicht noch jemand weiterhelfen? Axel? -----------------
"pusteblume"
von pusteblume 108 am 14.06.2012 14:41
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>Berlin, Hartz4 Neue Mietkostenregelung
@pusteblume:Die Gesamtgebäudefläche ist für die Berechnung der maximal angemessenen Heizkosten laut Heizkostenspiegel erforderlich, weil dieser Heizkostenspiegel eben auf die Gebäudefläche abstellt.Fraglich scheint mir allerdings, ob der Heizkostenspiegel bei Dir überhaupt anwendbar ist, wenn Du eine Einzelheizung hast und alle anderen Wohnungen in dem Haus anders beheizt werden als Deine.Ich gehe allerdings davon aus, dass das Jobcenter sich - auch angesicht der bisherigen Rechtsprechung des BSG - von einer Anwendbarkeit des Heizkostenspiegels kaum abbringen lassen wird. Jedenfalls nicht ohne gerichtliche Hilfe. Und wie das Sozialgericht das ganze sieht, bleibt auch fraglich. Vermutlich ebenso wie das Jobcenter.Gruß,Axel -----------------
"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "
von AxelK am 14.06.2012 19:23
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>Berlin, Hartz4 Neue Mietkostenregelung
quote:Das gilt nur, damit man nicht so leicht umziehen muss mit Kind. Also für die alte Wohnung vor dem ersten Bedarf an ALG II:"(4) Die Richtwerte nach diesen Ausführungsvorschriften können bei bestehendem Wohnraum in besonders begründeten Einzelfällen in der Regel um bis zu 10 % überschritten werden, insbesondere bei
Die 10 % Alleinerziehendenzuschlag auf die Miete wurden uns verweigert, da ja die Wohnung von vorherein als nicht angemessen galt( ich zog 6 Monate nach beginnendem Leistungsbezug, schwanger, um, leider haben wir den NEUEN Mietvertrag mündlich abgesegnet bekommen, nicht schriftlich).
a) Alleinerziehenden," http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/fl136.htm" target="_blank" rel="nofollow">(AV-Wohnen) Vom 10. Februar 2009 Grund: Vor dem Bezug von ALG II gab es keinen Grund, eine angemessene Wohnung zu beziehen. Also wurde in Berlin dieser um 10 % erhöhte "Bestands-Schutz" eingeführt für Härtefälle wie Alleinerziehende.Wer aber bereits im Bezug von ALG II steht, der weiß ja, dass die neue Bude, die er bezieht, nicht angemessen ist.Warum sollte es also einen Bestandschutz geben für Leute, die gar nicht aus einem alten Bestand ausziehen? Sondern im Bezug von ALG II wissentlich in eine unangemessene Bude eingezogen sind?Im Grunde ist das aber immer noch möglich, auch ohne Alleinerziehung (die hier nur als Beispiel aufgerführt wird: "insbesondere"),eben wegen der Generalklausel "in besonders begründeten Einzelfällen"! Aber die gilt hier eben nur "bei bestehendem Wohnraum". Nicht bei neu angemietetem!Falls man aber meint, ein Gericht könnte meinen, dass ein Bestandsschutz auch bei - während des Bezugs von ALG II quasi irrtümlich angemietetem - unangemessenem, zu teurem Wohnraum gelten könnte,sollte man das Sozial-Gericht befragen. Kostet ja meist nix. Gruß aus Berlin, Gerd
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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
von Gerd aus Berlin am 15.06.2012 06:29
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>Berlin, Hartz4 Neue Mietkostenregelung
@ Bernd: Ich wußte eben NICHT dass die Wohnung nicht angemessen ist ,aufgrund der falschen Auskunft, die ich aber natürlich eh nicht belegen kann. @Axel: Könntest du noch was zum Warmwasser in meinem Fall sagen?Danke euch beiden! -----------------
"pusteblume"
von pusteblume 108 am 15.06.2012 08:43
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