Berichtigung der eingereichten Steuererklärung

5. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
dennis3484
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Berichtigung der eingereichten Steuererklärung

Hallo liebe Community,

ich habe vor ca. 2 Wochen meinen Bescheid über die Einkommensteuer erhalten und feststellen müssen, dass die Erstattung doch kleiner ausfällt als gedacht. Bei der Prüfung des Bescheids in WISO habe ich dann letztendlich gemerkt, dass das Finanzamt einen viel höheren Bruttoarbeitslohn als Besteuerungsgrundlage angibt und ich tatsächlich eine Lohnsteuerbescheinigung für einen vorherigen Job vergessen habe einzugeben.

Letztendlich tauchen bei mir nun ein paar Fragezeichen zu folgenden Punkten auf:

1. Ich habe anschließend nochmal in einer Kopie meiner WISO Datei die Daten nachgetragen, aber auch gleichzeitig festgestellt, dass der Wert vom Finanzamt im Bescheid trotzdem noch höher ist.

Macht das Finanzamt hier einfach eine "Annahme" und berechnet zu Ihren Gunsten?

2. In der WISO Hilfe habe ich nun einen Antrag auf "Berichtigung der eingereichten Steuererklärung" gefunden. Laut diversen Suchen bei Google scheint aber auch eine "Schlichte Änderung" nicht falsch zu sein. Musterschreiben gibt es ja für beide Punkte in WISO.

Wie würdet ihr hier vorgehen und welchen Weg würdet ihr wählen?

3. In beiden Musterschreiben muss man ja die Gründe bzw. eine genaue Beschreibung angeben. Nun habe ich hier allerdings eine ganze Reihe an Zahlen vor mir liegen, die ich nun nachträglich einreichen möchte.

Wie mache ich das daher am besten? Kann ich die gesamte Steuererklärung nochmal in der korrigierten Form abgeben?


Herzlichen Dank für eure Hilfe und einen schönen Sonntag,

Dennis

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

zu 1: Normalerweise macht das Finanzamt keine Annahmen (nennt sich übrigens "Schätzung"), insbesondere bei Lohn ist das auch gar nicht nötig, die Daten sind bekannt. Wenn Schätzung, dann steht das auch ausdrücklich im Bescheid (mit Frist zur Erklärung und rechtlichen Folgen).

zu 2: Es spielt für dich fast keine Rolle, ob du Einspruch einlegst oder einen Antrag auf schlichte Änderung stellst.
Und beides kannst du frei formulieren, da braucht man keine Musterschreiben (hast du doch hier im Forum auch ohne geschafft). Dabei würde ich auch eine Entschuldigung für das Vergessen einbauen, macht sich manchmal nicht schlecht.

zu 3: Eine Steuererklärung geht nur einmal. Aber man kann durchaus einzelne Anlagen komplett neu einreichen, das müsste dann als Änderungsantrag ALLER Daten gewertet werden.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dennis3484
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

​Danke für eure Rückmeldungen.

Ich konnte mit einem Besuch beim Finanzamt alles klären.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.350 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen