Bereitstellung von Daten zum download

14. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
emaju
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bereitstellung von Daten zum download

Hallo!
Ich habe im Januar Post auf Grund einer Urherrechtsverletzung bekommen, ein Titel wure über unser Internet zum download bereitgestellt und einmal runter geladen. Ich hab das nicht mal gewusst, der Anschluss läuft auf meinen Namen aber ich nutze den PC kaum. Naja, jedenfalls habe ich fristgerecht eine abgewandelte Form der mir zugesandten Unterlassungserklärung zurück gesandt, das Unternehmen meinerseits aufgefordert mir genau nachzuweisen, dass wirklich jemand einen Titel von unserem Anschluss und in welchem Umfang downgeloaded hat.
Nun heute, nach 8 Monaten kam ein Antwortschreiben, dass sie die abgewandelte Unterlassungserklärung anerkennen, ich aber binnen 7 Tagen den verlangten Vergleichsbetrag von 490 Euro zahlen soll,anosnsten müsse ich die vollen Ersatzansprüche zahlen.Auf meine Forderung wurde nicht eingegangen. Dass ich haftbar gemacht werden kann, da es sich um meinen Anschluss handelt, ist mir bewusst. Aber gab es nicht vor einigen Wochen ein Urteil, dass besagt "Ersttäter" müssen nur einen bestimmten Betrag zahlen? Danke im Vorraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>das Unternehmen meinerseits aufgefordert mir genau nachzuweisen, dass wirklich jemand einen Titel von unserem Anschluss und in welchem Umfang downgeloaded hat <hr size=1 noshade>


Das ist irrelevant, da bereits das Anbieten eine Veröffentlichungs-/Verbreitungshandlung darstellt.

Im übrigen wird man eher von dir Auskunft über den Umfang der Verbreitungshandlung fordern können, §101 UrhG .

Das ist ja auch logisch; wer außer dir als Anbieter sollte denn ermitteln können, wer von dir etwas heruntergeladen hat?

quote:<hr size=1 noshade>ich aber binnen 7 Tagen den verlangten Vergleichsbetrag von 490 Euro zahlen soll,anosnsten müsse ich die vollen Ersatzansprüche zahlen <hr size=1 noshade>


Da schau doch mal in die anderen Abmahnthreads hier. Solange du eine Verantwortung noch nicht zugegeben hast ("das muß jemand anders über meinen Anschluß gewesen sein"), könntest du überlegen, ob du pokerst und davon ausgehst, dein Abmahner werde - wie Dutzende andere - eine Klage scheuen und lediglich drohen, oder eben nicht.

quote:<hr size=1 noshade>Aber gab es nicht vor einigen Wochen ein Urteil, dass besagt "Ersttäter" müssen nur einen bestimmten Betrag zahlen? <hr size=1 noshade>


§97a UrhG . Leider ist der praktische Streit über die Frage, was "in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs " nun abdeckt und was nicht, noch nicht höchstrichterlich entschieden. Man kann also auch da Lotto spielen, ob ein Gericht die Deckelung auf 100 EUR als einschlägig ansieht oder nicht.


-- Editiert Sheldon_Cooper am 14.08.2012 13:52

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Es stellt sich erstens erstmal die Frage, hast DU über deinen Anschluss die Werke verbreitet oder jemand anderes?
Dann würde nämliches bestenfalls Störerhaftung bestehen und kein Schadensersatz, sondern nur die Anwaltsgebühr der Gegenseite fällig.

Im Grunde muss dir die Gegenseite kein Ausküfte geben, sie hätte auch gleich ohne Abmahnung klagen können. Dann wäre allerdings fraglich, ob die Gegenseite ohne (die von dir eingeforderten) plausiblen Belege für ihre Vorwürfe vor Gericht bestehen würde.

Wie heisst die Kanzlei?
Schutt und Waetge? Urmann und Collegen (u+c)??
Die sind zB dafür bekannt, wild zu drohen, aber im Grunde nie zu klagen.

Auch deine Abmahnung wirkt so, als wenn die Gegenseite niemals eine Klage unternehmen wird.
Dieses ergibt sich daraus, dass man erstmal eine höhere Summe fordert, dann bei geringstem Widerstand schon mit dem geforderten Betrag runtergeht.
Warum sollte man das machen, wenn man von seiner Abmahnung und die Durchsetzungfähigkeit seiner Forderung überzeugt wäre?
Würde man selber an die Berechtigung seiner Forderung glauben, würde man ohne nennenswerte Begründung keinen Cent abrücken und im Zweifel klagen. Ebenso hätte man sich wohl nicht 8 Monate Zeit mit der Bearbeitung gelassen.

Auch die Drohung, wenn Sie jetzt nicht Summe x zahlen, müssen sie wieder die Ursprungssumme zahlen, kling nach blossen Druckmachen, damit die Angeschriebenen das als tolles Angebot empfinden und schnell zahlen, damit nicht (angeblich) dann wieder die Urspungsummme zu zahlen ist.


Letztlich werden solche Forderung dann zum Schluss an fragwürdige Inkassofirmen verramscht, die versuchen den ein oder anderen mit bösen Briefen noch zur Zahlung nötigen zu können, siehe:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/12/06/90-millionen-suchen-einen-kufer/

Also, wie sich das Fall bisher anhört würde ich persönlich nicht zahlen, Ratenzahlungs-"Angebote" ablehnen und Mahnbescheiden fristgerecht widersprechen.



-- Editiert seba79 am 18.08.2012 01:24

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Die sind zB dafür bekannt, wild zu drohen, aber im Grunde nie zu klagen.


Nicht nur die. ;)

quote:
Warum sollte man das machen, wenn man von seiner Abmahnung und die Durchsetzungfähigkeit seiner Forderung überzeugt wäre?


Weil man nicht tausende Hartzer verklagen und damit schlechtem Geld noch gutes hinterherwerfen will?

quote:
Auch die Drohung, wenn Sie jetzt nicht Summe x zahlen, müssen sie wieder die Ursprungssumme zahlen, kling nach blossen Druckmachen


Richtig, klassischer MO.

quote:
Letztlich werden solche Forderung dann zum Schluss an fragwürdige Inkassofirmen verramscht


... die dann wiederum drohen, das ganze an einen Anwalt zu geben. So wird der Ladenhüter dann rumgereicht. ;)

quote:
Ratenzahlungs-"Angebote" ablehnen


Über eine (mod.) UE hinaus würde ich mit der Gegenseite überhaupt nicht kommunizieren. Ich warte ja immer noch darauf, daß "meine" Kanzlei mich verklagt, Verjährung tritt am 31.12.2012 ein. Die würden sich über meine Klageerwiderung wundern, aber ich würde mich hüten, denen schon vorher zu schreiben, wieso sie keinen Anspruch haben. ;)

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1x Hilfreiche Antwort

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