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Bereitschaftsdienst möglicherweise bald Arbeitszeit - 1/1
AFP vom 16.02.2003   |   2767 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Europarecht

Bereitschaftsdienst möglicherweise bald Arbeitszeit

- Urteil des EuGH könnte Kliniken und Kassen in Bedrängnis bringen

Die EU-Kommission geht einem "Focus"-Bericht zufolge davon aus, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) Bereitschaftsdienste von Klinikärzten als Arbeitszeit einstufen und deren lange Dienste damit bald der Vergangenheit angehören werden. Der EuGH werde das deutsche Arbeitszeitgesetz kippen, wonach Bereitschaftsdienste als Ruhepausen gelten, berichtet das Magazin unter Berufung auf eine vertrauliche Stellungnahme der Kommission. Der Gerichtshof werde sich dafür aussprechen, bereits die Anwesenheit im Krankenhaus grundsätzlich als Arbeitszeit zu bewerten.

Eine solche Entscheidung würde Krankenhäuser und Krankenkassen in Bedrängnis bringen. "Eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes führt zwangsläufig zur Einstellung von 15.000 zusätzlichen Ärzten", zitierte das Magazin den Vorsitzenden des Marburger Bundes, Frank Ulrich Montgomery. Die Mehrkosten für die gesetzliche Krankenversicherung würden sich auf "rund eine Milliarde Euro" belaufen.

16. Februar 2003 - 11.24 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2003



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Griechenland veröffentlicht Liste mit Namen aller Steuersünder. Wäre das auch was für Deutschland?

 Ja gute Idee, dann kann man sehen wer unehrlich bei der Steuer ist
 Nein, öffentliche Pranger finde ich nicht gut
 Mir egal