Nach deutschem Recht beträgt derzeit die maximale Arbeitszeit zehn Stunden. Nach diesem Zeitraum sind zwingende Ruhephasen vorgeschrieben. Vor allem im medizinischen Dienst wird die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit aber häufig überschritten.
Möglich ist dies durch das Arbeiten im Bereitschaftsdienst, der nach deutschem Recht nicht in die Berechnung der maximalen Arbeitszeit einzubeziehen ist. Genau hieran könnte sich jedoch durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) etwas ändern.
Arbeiten Sie im Bereitschaftsdienst?
Lesen Sie hier, ob Sie von dem neuen Urteil des EuGH profitieren.
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