Bereinigtes Einkommen für Ehegattenunterhalt

2. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
lusmax
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Bereinigtes Einkommen für Ehegattenunterhalt

Hallo,
für den Ehegattenunterhalt möchte ich das bereinigte Einkommen berechnen. Vorab einige Informationen. Ich verdiene netto ca. 3200 Euro + Provision, meine Frau ca. 700 Euro. Wir möchten für unsere Tochter das Wechselmodell praktizieren. Wir haben einen Ehevertrag mit Ausschluss des Zugewinnausgleichs. Die Eigentumswohnung, in der wir beide Wohnen, hat meinen Namen im Grundbuch. Zuständig ist das OLG Stuttgart.

Jetzt zu meinen Fragen:

Bei der Berechnung der Einkünfte muss ich die einmal im Jahr gezahlte Provision berücksichtigen. Diese schwankt sehr (zuletzt zwischen 2.000 und 12.000 Euro). Würde man dann von einem dreijährigen Mittelwert ausgehen?

Die vermögenswirksamen Leistungen werden bei mir direkt zur Tilgung des Hauskredits genutzt. Wird der Betrag vom Einkommen abgezogen?

Als Dienstwagen Fahre ich einen Ford S-Max. Er steht zur privaten Nutzung zur Verfügung. In welche Höhe würde dieser als geldwerter Vorteil angerechnet? (Ich wohne übrigens 2 km vom Büro und würde privat nur ein kleines Auto nutzen).

Ehebedingte Schulden sind der Wohnungskredit mit 690 Euro monatlich mit Zinsen und Tilgung. Dieses kann meines Wissen vom Nettoeinkommen abgezogen werden.

Es können ferner 24 % als private Altersvorsorge geltend gemacht werden (inkl. gesetzl. Rentenbeitrag). Sind hier die Zinsraten von den monatlichen Kreditzahlungen für die Wohnung (siehe oben) mit einzurechnen, oder kann ich zusätzlich Sondertilgungen einbeziehen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ehebedingte Schulden sind der Wohnungskredit mit 690 Euro monatlich mit Zinsen und Tilgung. Dieses kann meines Wissen vom Nettoeinkommen abgezogen werden.


Vorher wird man dir aber evtl. einen Wohnvorteil anrechnen der dein Einkommen erhöht.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lusmax
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

auch, wenn wir die Trennung in der Ehewohnung vollziehen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sind Sie selbständig oder wie kommen Sie auf 24% Abzug für die Altersvorsorge?

1x Hilfreiche Antwort

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