Guten Tag,
hätte mal eine Frage.
Mal angenommen ein Paar mit Kleinkind fahren mit einem Linienbus, der Busfahrer B ist ziemlich Rüppelhaft gefahren, sprich Vollbremsung, dann wieder Vollgas, so daß die Frau A mit dem Kleinkind C fast vom Sitz geflogen wäre und C weinte. Als A zu B meinte ob er nicht mal ein bisschen anständiger fahren könnte fing dieser an sie zu beschimpfen. Nachdem B, A gefühlte 2 Minuten mit üblen Sachen beschimpft hat und dann noch die Bustüre beim aussteigen so geschlossen hat das C die Türe gegen den Arm bekommen hat sagte der Partner D zu dem Busfahrer B wenn C verletzt ist wird er ihn kennen lernen. D bekam für diese Aussage eine Anzeige wegen Nötigung mit Geldstrafe und von der Busfirrma G ein Hausverbot in allen Bussen (inzwischen 18 Monate).
Darf man hierfür solange ein Hausverbot aussprechen oder überhaupt eins aussprechen? Immerhin wurde wurde Busfirma G kein Schaden zugefügt.
-- Editier von AlexH. am 18.09.2017 14:32
Berechtigtes Hausverbot
18. September 2017
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Frage vom 18. September 2017 | 13:57
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Berechtigtes Hausverbot
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#1
Antwort vom 18. September 2017 | 14:41
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39737x hilfreich)
ZitatDarf man hierfür solange ein Hausverbot aussprechen :
Offenbar gab eine Straftat gegen den Busfahrer.
Und ja, Straftätern darf man ein Hausverbot erteilen. Weder Firma noch Angestellte müssen sich mit solchen Leuten abgeben.
ZitatD bekam für diese Aussage eine Anzeigewegen Nötigung mit Geldstrafe :
Zumidest in Deutschland muss da schon einiges mehr vorgefallen sein als nur
Zitatsagte der Partner D zu dem Busfahrer B wenn C verletzt ist wird er ihn kennen lernen :
wenn es eine Geldstrafe gab.
#2
Antwort vom 18. September 2017 | 14:51
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:ZitatDarf man hierfür solange ein Hausverbot aussprechen :
Offenbar gab eine Straftat gegen den Busfahrer.
Und ja, Straftätern darf man ein Hausverbot erteilen. Weder Firma noch Angestellte müssen sich mit solchen Leuten abgeben.
Nötigung ist eine Straftat, sehr richtig erkannt.
ZitatD bekam für diese Aussage eine Anzeigewegen Nötigung mit Geldstrafe :
Zumidest in Deutschland muss da schon einiges mehr vorgefallen sein als nur
Zitatsagte der Partner D zu dem Busfahrer B wenn C verletzt ist wird er ihn kennen lernen :
wenn es eine Geldstrafe gab.
Oder vorbestraft
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#3
Antwort vom 18. September 2017 | 16:03
Von
Status: Weiser (16923 Beiträge, 5884x hilfreich)
Ja natürlich.ZitatDarf man hierfür solange ein Hausverbot aussprechen oder überhaupt eins aussprechen? :
Das glaube ich dir nicht. Alleine wegen dieser Aussage sicherlich nicht.ZitatD bekam für diese Aussage eine Anzeige wegen Nötigung mit Geldstrafe :
#4
Antwort vom 18. September 2017 | 19:13
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Zitat:Ja natürlich.ZitatDarf man hierfür solange ein Hausverbot aussprechen oder überhaupt eins aussprechen? :
Das glaube ich dir nicht. Alleine wegen dieser Aussage sicherlich nicht.ZitatD bekam für diese Aussage eine Anzeige wegen Nötigung mit Geldstrafe :
Richtig, schon alleine desw. weil diese Aussage gar keine Nötigung darstellt.
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