Berechtigtes Hausverbot

18. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
AlexH.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Berechtigtes Hausverbot

Guten Tag,

hätte mal eine Frage. 
Mal angenommen ein Paar mit Kleinkind fahren mit einem Linienbus, der Busfahrer B ist ziemlich Rüppelhaft gefahren, sprich Vollbremsung, dann wieder Vollgas, so daß die Frau A mit dem Kleinkind C fast vom Sitz geflogen wäre und C weinte. Als A zu B meinte ob er nicht mal ein bisschen anständiger fahren könnte fing dieser an sie zu beschimpfen. Nachdem B, A gefühlte 2 Minuten mit üblen Sachen beschimpft hat und dann noch die Bustüre beim aussteigen so geschlossen hat das C die Türe gegen den Arm bekommen hat sagte der Partner D zu dem Busfahrer B wenn C verletzt ist wird er ihn kennen lernen. D bekam für diese Aussage eine Anzeige wegen Nötigung mit Geldstrafe und von der Busfirrma G ein Hausverbot in allen Bussen (inzwischen 18 Monate).
Darf man hierfür solange ein Hausverbot aussprechen oder überhaupt eins aussprechen? Immerhin wurde wurde Busfirma G kein Schaden zugefügt.



-- Editier von AlexH. am 18.09.2017 14:32

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von AlexH.):
Darf man hierfür solange ein Hausverbot aussprechen

Offenbar gab eine Straftat gegen den Busfahrer.
Und ja, Straftätern darf man ein Hausverbot erteilen. Weder Firma noch Angestellte müssen sich mit solchen Leuten abgeben.



Zitat (von AlexH.):
D bekam für diese Aussage eine Anzeigewegen Nötigung mit Geldstrafe

Zumidest in Deutschland muss da schon einiges mehr vorgefallen sein als nur
Zitat (von AlexH.):
sagte der Partner D zu dem Busfahrer B wenn C verletzt ist wird er ihn kennen lernen

wenn es eine Geldstrafe gab.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AlexH.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von AlexH.):
Darf man hierfür solange ein Hausverbot aussprechen

Offenbar gab eine Straftat gegen den Busfahrer.
Und ja, Straftätern darf man ein Hausverbot erteilen. Weder Firma noch Angestellte müssen sich mit solchen Leuten abgeben.

Nötigung ist eine Straftat, sehr richtig erkannt.

Zitat (von AlexH.):
D bekam für diese Aussage eine Anzeigewegen Nötigung mit Geldstrafe

Zumidest in Deutschland muss da schon einiges mehr vorgefallen sein als nur
Zitat (von AlexH.):
sagte der Partner D zu dem Busfahrer B wenn C verletzt ist wird er ihn kennen lernen

wenn es eine Geldstrafe gab.


Oder vorbestraft

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von AlexH.):
Darf man hierfür solange ein Hausverbot aussprechen oder überhaupt eins aussprechen?
Ja natürlich.

Zitat (von AlexH.):
D bekam für diese Aussage eine Anzeige wegen Nötigung mit Geldstrafe
Das glaube ich dir nicht. Alleine wegen dieser Aussage sicherlich nicht.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von AlexH.):
Darf man hierfür solange ein Hausverbot aussprechen oder überhaupt eins aussprechen?
Ja natürlich.

Zitat (von AlexH.):
D bekam für diese Aussage eine Anzeige wegen Nötigung mit Geldstrafe
Das glaube ich dir nicht. Alleine wegen dieser Aussage sicherlich nicht.


Richtig, schon alleine desw. weil diese Aussage gar keine Nötigung darstellt.

2x Hilfreiche Antwort

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