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Berechnung des Verdienstausfallschadens bei Selbständigen

Von Rechtsanwalt Dr. Patrick J.M. Junge-Ilges
31.10.2011 | Ratgeber - Haftpflicht, Schadensersatz | 559 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Unfall, Umsatzeinbußen, Gewinnminderungen, Verdienstausfallschaden, Selbständige

Frage:
Ich bin selbständiger Versicherungskaufmann. Durch einen fremdverschuldeten Unfall kam ich zu Sturz und bin in den nächsten drei Monaten ar-beitsunfähig. Mir drohen erhebliche Umsatzeinbußen und Gewinnminderungen. Welche Ansprüche stehen mir zu?

Antwort:
Die Berechnung des Verdienstausfallschadens ist bei Selbständigen we-sentlich aufwändiger als bei Angestellten. Die Schadenbezifferung setzt den Nachweis konkret entgangener Geschäfte oder eine konkrete Gewinn-minderung voraus. Pauschale Angaben genügen in der Regel nicht.
Alternativ sollte geprüft werden, ob der Ausfall durch die Einstellung einer Aushilfskraft aufgefangen werden kann.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Patrick J.M. Junge-Ilges
Erfurt

Schadensersatzrecht, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht
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Die dadurch verursachten Kosten stellen einen leicht zu bestimmenden und vom Schädiger zu ersetzenden Schaden dar. Sollte es bei Einstellung einer Ersatzkraft gleichwohl zu nach-weisbaren Gewinneinbußen kommen, können diese zusätzlich geltend gemacht werden.

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