Berechnung des Elternunterhalts

23. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Kassandra678
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung des Elternunterhalts

Ich bin mit meinem Partner zusammen gezogen.

Habe ein erwachsenes Kind, welches grad ein duales Studium begonnen hat und in einer eigenen Wohnung einige hundert km entfernt lebt.
Ohne meine finanzielle Unterstützung ginge das für ihn nicht.

Mein Nettogehalt beträgt rund 1750 Euro.
Abgezogen werden davon Kosten für mein Auto, Versicherung, private Altersvorsorge und natürlich der Unterhalt für das Kind.

Mein Partner verdient rund 2400 Euro.
Seine beiden Kinder haben die Ausbildung beendet.
Eines wohnt aber noch bei uns.
Mein Partner hat Darlehen abzuzahlen und die üblichen festen Kosten, die ich auch habe.

Wir wohnen bei seinen Eltern im Haus, zahlen aber Miete und Nebenkosten wie ganz normale Mieter.

Wenn wir heiraten würden, wie würde sich meine Elternunterhaltsverpflichtung berechnen bzw welcher Betrag bildet die Basis für die Berechnung?

Wie wird das Gehalt meines Partners berücksichtigt?

Was ist, wenn er mal erbt?

Das, was ich im Internet finde finde, ist mir irgendwie zu verwirrend.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo!

Du meinst den Unterhalt, welchen Du an Deine Eltern leisten müsstest, sollten diese Pflegebedürftig werden?

LG nero

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kassandra678
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Nero

Genau.

Ich würde gern wissen, welchen Betrag ich für die Pflege meiner Eltern zahlen müsste, wenn wir heiraten würden.

Wird das Einkommen meines Partners dann mitgerechnet? Wenn ja, wird es dann in voller Höhe angerechnet?

Jetzt wäre ja nur mein Nettolohn die Grundlage, abzüglich der abzugsfähigen Kosten.
Und da mein Kind noch in der Ausbildung ist, zwangsläufig eine eigene Wohnung hat, bleibt mir nicht wirklich ein Vermögen.

-- Editiert von Kassandra678 am 23.08.2016 15:01

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Kassandra,

als Ehepaar habt ihr einen SB von 3.240€ zum Elternunterhalt. Dazu kommt noch der Bedarf Deines Kindes (735€).

Eure Einkommen müssten zuvor noch bereinigt werden. Was da möglich ist, kannst Du den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG entnehmen.

LG nero

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