Liebe community,
kann mir bitte jemand zu folgender Frage antworten?
Wenn ich am 01.07.2016 ein Haus gekauft habe, in dem ich ein häusliches Arbeitszimmer eingerichtet habe, und der Kaufpreis nach Abzug des Bodenwertes 100.000 € ist, kann ich für die Gebäude Abschreibung 2016 mit der Basis 2 % von 100.000 € rechnen oder nur die Hälfte davon, weil ich erst ab 01.07.2016 eingezogen bin?
(Davon würde ich dann den Anteil der BüroFläche/Gesamtwohnfläche nehmen, um den tatsächlichen Afa Wert zu ermitteln)
( 2% weil Haus in 80er Jahren gebaut).
Vielen Dank und viele Grüße
Gerhard
-- Editier von Gerhard1973 am 24.09.2017 17:14
-- Editier von Gerhard1973 am 24.09.2017 17:17
-- Editier von Gerhard1973 am 24.09.2017 17:22
-- Editier von Gerhard1973 am 24.09.2017 17:44
Berechnung der Gebäudeabschreibung für häusliches Arbeitszimmer bei unterjährigem Kauf
24. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 24. September 2017 | 17:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung der Gebäudeabschreibung für häusliches Arbeitszimmer bei unterjährigem Kauf
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#1
Antwort vom 24. September 2017 | 17:35
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Die Abschreibung erfogt pro rata temporis, also ab Kauf.
#2
Antwort vom 24. September 2017 | 17:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen herzlichen Dank!
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