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Berechnung Elterngeld, Steuererklärung in 2009

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Berechnung Elterngeld, Steuererklärung in 2009

Hallo zusammen,

wir haben im Mai 2008 geheiratet, und erwarten jetzt im Oktober ein Kind. Aktuell sind wir beide noch in der Lohnsteuerklasse 1. Da meine Frau ab dem nächsten Monat nicht mehr arbeiten gehen wird, hatte ich daran gedacht ab dem 01.01.2009 in die Steuerklasse III zu wechseln und meine Frau in V.

1. Können wir das ganze Jahr 2008 in der Steuererklärung so abrechnen lassen, als wären wir die ganze Zeit in III/V gewesen?

2. Wenn ja, wie wird sich das dann auf die Elterngeldberechnung auswirken? Würde das Elterngeld auf Basis des Nettolohns meiner Frau von Steuerklasse I errechnet werden? Oder würde das dann aufgrund von der Steuererklärung mit III/V anders errechnet werden? Also so als wäre meine Frau das ganze Jahr auf V gewesen?

3. Allerdings wird die Steuererklärung ja auch eine ganze Zeit später gemacht werden als die Elterngeldberechnung ist. Müssen wir das dann mit der Steuererklärung bei der Elterngeldberechnung angeben?

4. Hat vielleicht noch jemand einen besseren Tip für uns wie wir das meißte an Geld sparen/ herausholen können?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus, einen schönen Sonntag noch!

djwieli


von djwieli am 17.08.2008 14:26
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Berechnung Elterngeld, Steuererklärung in 2009
Ab Heirat hätte man die Steuerklassen wie folgt wählen sollen und zwar für die Ehefrau die III wenn diese das Elterngeld beziehen soll. Erst kürzlich gab es eine Entscheidung eines Sozialgerichts, dass eine Steuerklassenwechsel in jeder Form zulässig ansieht. Bisher hatten die Elterngeld-Richtlinien dies verhindert, wenn ein weniger verdienender Ehegatte die Steuerklasse III wählt nur um so das Elterngeld zu erhöhen. Das Elterngeld der Ehefrau wird nun nach Steuerklasse I berechnet und muss in der Steuererklärung des Jahres des Zuflusses angegeben werden. Die Versorgungsämter stellen dafür extra Bescheinigungen für das Finanzamt aus. Einzutragen bei den Lohnersatzleistungen, Anlage N Seite 1 unten. Die Steuerklassen dienen nur der Vorauszahlung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer. Bei der Einkommensteuerveranlagung sind Steuerklassen völlig egal, da bekommen Sie fürs gesamte Jahr den Splittingtarif, selbst wenn erst am 31.12. eines Jahres die Ehe geschlossen wurde.



von oerdiz. am 17.08.2008 18:45
Status: Philosoph (584 Beiträge)
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>Berechnung Elterngeld, Steuererklärung in 2009
zu 1.: Die Steuer wird sowieso nicht nach Steuerklassen berechnet. Da Ihr verheiratet seid, steht Euch der Splittingtarif zu. Di Steuerklassen dienen lediglich dazu, den Steuerabzug während des Jahres als Vorauszahlung festzulegen. Wenn dieser Steuerabzug zu hoch war, dann erhält man eine Erstattung, enn er zu niedrig war, dann muss man nachzahlen.

zu 2.: Als Verheiratete kann man zwischen Steuerklasse II/V und IV/IV wählen. Die Steuerklasse IV ist im Hinblick auf den Steuerabzug identisch mit der Steuerklasse I. Das Elterngeld wird in Deinem Fall nach der Steuerklasse I bzw. IV berechnet.

zu 3.: Für die Elterngeldberechnung spielt nur die tatsächliche Steuerklasse eine Rolle, nicht jedoch Erstattungen im Rahmen einer Steuererklärung.

zu 4.: So, wie Du das vor hast, ist das schon korrekt. Beachte jedoch, dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt und für die Steuererklärung 2009 dann ggf. eine Nachzahlung auftreten kann. Das lässt sich dann aber nicht vermeiden, wenn Du die Steuerklasse III wählst, sllte Dich aber dennoch nicht davon abhalten, die Steuerklasse III zu wählen.


von hh am 17.08.2008 21:51
Status: Tao (23495 Beiträge)
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