>Berechnung Elterngeld, Steuererklärung in 2009
zu 1.: Die Steuer wird sowieso nicht nach Steuerklassen berechnet. Da Ihr verheiratet seid, steht Euch der Splittingtarif zu. Di Steuerklassen dienen lediglich dazu, den Steuerabzug während des Jahres als Vorauszahlung festzulegen. Wenn dieser Steuerabzug zu hoch war, dann erhält man eine Erstattung, enn er zu niedrig war, dann muss man nachzahlen.
zu 2.: Als Verheiratete kann man zwischen Steuerklasse II/V und IV/IV wählen. Die Steuerklasse IV ist im Hinblick auf den Steuerabzug identisch mit der Steuerklasse I. Das Elterngeld wird in Deinem Fall nach der Steuerklasse I bzw. IV berechnet.
zu 3.: Für die Elterngeldberechnung spielt nur die tatsächliche Steuerklasse eine Rolle, nicht jedoch Erstattungen im Rahmen einer Steuererklärung.
zu 4.: So, wie Du das vor hast, ist das schon korrekt. Beachte jedoch, dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt und für die Steuererklärung 2009 dann ggf. eine Nachzahlung auftreten kann. Das lässt sich dann aber nicht vermeiden, wenn Du die Steuerklasse III wählst, sllte Dich aber dennoch nicht davon abhalten, die Steuerklasse III zu wählen.
von hh am 17.08.2008 21:51
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