Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
365030
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Versicherungsrecht » Berechnung Beitrag Krankenvers. Elternzei...

Berechnung Beitrag Krankenvers. Elternzeit

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

705 Aufrufe

Berechnung Beitrag Krankenvers. Elternzeit

Hallo,

es wäre klasse, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, denn ich habe schon viele Aussagen gefunden:

Ich bin freiwillig gesetzlich versichert (da über Beitragsbemessungsgrenze) und gehe ab Ende September in den Mutterschutz und anschließend in die 12-monatige Elternzeit. Mein Mann ist Berufssoldat, d.h. nicht privat versichert, sondern über die Beihilfe.

Meine Krankenkasse fordert jetzt einen hohen monatl. Beitrag für mich, zur Berechnung wird das Einkommen meines Mannes herangezogen. Von einem Mindestbeitrag ist nicht die Rede.

Laut mehrerer Aussagen (auch im Bereich "Frag einen Anwalt") ist die derzeitige Regelung:
"... Seither ist es so, dass während der Elternzeit und zwar auch in den Zeiten, in denen kein Elterngeld mehr bezogen wird, der Mindestbeitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden muss."

Was stimmt denn jetzt?

Herzlichen Dank schon mal!!

SmittyS

-----------------
" "


von SmittyS am 10.09.2012 12:26
Status: Stift (34 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 36 weitere Beiträge zum Thema "Beitrag".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Berechnung Beitrag Krankenvers. Elternzeit
Zuerst die Satzung der Krankenkasse lesen, was unter dem Punkt freiwillige Versicherung während Elternzeit steht. Hier sind Erfahrungsberichte:http://www.krankenkassenforum.de/weiter-vt1652.html?postdays=0&;postorder=asc&start=15


von bydgo am 10.09.2012 13:13
Status: Praktikant (19 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Berechnung Beitrag Krankenvers. Elternzeit
Das habe ich schon getan, dort steht allerdings nichts dazu. Es muss doch eine gesetzliche Grundlage geben?!

Grund der Ehegatteneinstufung ist doch angeblich, dass der Ehegatte in der Privatversicherung ist und sich der Solidargemeinschaft in der GKV entzogen hat. Mein Mann ist aber nicht privat versichert...

-----------------
" "


von SmittyS am 10.09.2012 14:15
Status: Stift (34 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Berechnung Beitrag Krankenvers. Elternzeit

Hallo!

Worauf bydgo hier richtigerweise hinweist, bezieht sich auf ein Urteil des Bundessozialgerichts:
BSG, Urteil vom 26. 3. 1998 - B 12 KR 45/96 R

Daher ist es wichtig zu erfahren, was in der Satzung Ihrer Krankenkasse steht.
Das o.g. Urteil geht auch auf die dort verhandelte Satzung ein: siehe Urteil Absatz 15 ff.

Sorry, wenn es keine guten Nachrichten sind!

PS: Um welche Kasse handelt es sich denn?




-----------------
"Wer nichts weiß, muss alles glauben.

(Marie von Ebner-Eschenbach)"


von guest-12316.11.2012 16:34:06 am 10.09.2012 15:58
Status: Legende (374 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 9 User(n) bewertet)

>Berechnung Beitrag Krankenvers. Elternzeit
Es geht um die Techniker Krankenkasse.

-----------------
" "


von SmittyS am 10.09.2012 16:05
Status: Stift (34 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Berechnung Beitrag Krankenvers. Elternzeit

Achtung: Fehlerteufel!

Wie das Leben so ist, ständig ändert sich was

Die bisherigen Satzungsregelungen der einzelnen Krankenkasse haben nach dem 31.12.2008 ihre Gültigkeit verloren!

Somit ist der Bezug auf das von mir genannte Urteil nicht mehr gültig. SORRY!


Hier finden sich alle Infomationen, unabhängig von der Kasse:

http://www.krankenkassen.de/static/common/files/view/3393/Beitragsbemessung_Endfassung_2008_10_27_3258.pdf


Die Infos zum Thread-Thema finden sich dort unter § 2 Absatz 4.



-----------------
"Wer nichts weiß, muss alles glauben.

(Marie von Ebner-Eschenbach)"


von guest-12316.11.2012 16:34:06 am 10.09.2012 21:06
Status: Legende (374 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 9 User(n) bewertet)

>Berechnung Beitrag Krankenvers. Elternzeit
Prima, herzlichen Dank für die schnelle Hilfe.
Such wenn es keine positive Info ist :-)

-----------------
" "


von SmittyS am 11.09.2012 19:32
Status: Stift (34 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
Mehr zum Thema im Forum:

Berechnung   Beitrag   Krankenvers   Elternzeit  
123recht.net ist Rechtspartner von:

365030
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110092
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online