Guten Tag ich habe jetzt schon öfter mal etwas von dem Beratungsschein gehört.
Da Ich selber in einer schlechten Finanziellen Situation bin, habe ich mir schon viel gefallen lassen, ohne dagegen vorzugehen, weil mich die Kosten immer abgeschreckt haben.
Jetzt habe ich über einen Bekannten von diesem Beratungsschein erfahren und habe mich über die Vorraussetzungen etc informiert. Diese erfülle ich zwar, jedoch wollte Ich fragen wie oft man diesen Schein beantragen kann?
In das vergangene Jahr hätte ich mindestens 2 Fälle, für die Ich den Schein bräuchte.
Mitte 2009 habe ich für mein Patenkind eine Klarinette bei ebay gekauft, 280€ gezahlt, jedoch ist diese nie angekommen. Dann habe ich Strafanzeige bei der Polizei gestellt, jedoch hat der Verkäufer das Geld nciht zurücküberwiesen wurde aber verurteilt, und nach Aussage des Büros vom Staatsanwalt muss ich mich um das Geld Zivilrechtlich kümmern.
Und dann bekam ich im März dieses Jahres einen Schlag ins Gesicht, Ich habe den Täter angezeigt jedoch immer noch nichts von der Polizei gehört. Und würde auch gerne gegen diesen Vorgehen.
Muss ich jetzt einen Fall wählen für den ich den Schein beantrage oder habe ich auch die Möglichkeit für beide einen zu bekommen?
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Beratungsschein?!
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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Für die Beratung in zwei zvilrechtlichen Sachen gibts auch zwei Beratungshilfescheine. Die kann man bei der Rechtsantragsstelle des örtlich zuständigen Amtsgerichts beantragen (Mit Einkommensbelegen und Mietvertrag, eventuell Darlehensnachweis etc. hingehen). Dann ist man am sichersten, dass man nur beraten wird, wenn der Staat auch zahlt. Oder man ist ganz sicher, dass man unter die Einkommensgrenze fällt (z.B. Hartz IV) und macht einen Termin beim Anwalt, wo man gleich sagt, dass man Beratungshilfe will, und zeigt dort auch den aktuellen Bescheid. Die meisten Anwälte sind dann bei der Beantragung des Beratungshilfescheins behilflich, nehmen die Beratung auf und stellen den Antrag für Dich nachträglich. Das Ding heißt zwar "Beratungshilfe", deckt aber auch die außergerichtliche Vertretung durch einen Anwalt ab.
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Zu erwähnen wäre hier noch, dass der Rechtsanwalt das Recht hat, 10 EUR zu vereinnahmen und zwar vom Mandanten. Einige machen es nicht, andere aber sehr wohl.
Ob jedoch hier zwei Beratungsscheine ausgestellt werden, ist fraglich.
Ich gehe davon aus, dass die Rechtsantragsstelle nur einen aushändigen wird.
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"Wenn man etliche Bewertungen zugleich bekommt, sind die Trolle mal wieder fleissig gewesen. "
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d.h. auch wenn ich 10 Fälle im Jahr habe, bekomme ich jedesmal den Schein oder gibt es eine Obergrenze, jetzt nur Interesse halber?!
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quote:<hr size=1 noshade> <hr size=1 noshade> Dann habe ich Strafanzeige bei der Polizei gestellt, jedoch hat der Verkäufer das Geld nciht zurücküberwiesen wurde aber verurteilt, und nach Aussage des Büros vom Staatsanwalt muss ich mich um das Geld Zivilrechtlich kümmern.
Das ist auch richtig. Für diesen Fall wäre denke ich auch Beratungshilfe möglich. Wenn Sie dies aus irgendeinem Grund nicht bekommen sollten dann können Sie auch selber einen Mahnbescheid beantragen. Das ist nicht so kompliziert.
quote:<hr size=1 noshade>Und dann bekam ich im März dieses Jahres einen Schlag ins Gesicht, Ich habe den Täter angezeigt jedoch immer noch nichts von der Polizei gehört. Und würde auch gerne gegen diesen Vorgehen. <hr size=1 noshade>
Dafür werden Sie denke ich keine Beratungshilfe bekommen? MIr fällt kein Rechtsbehelf ein, mit dem Sie die Polizei zu einem schnelleren Arbeiten zwingen können. Von März bis Heute ist auch nicht exorbitant lange für ein Strafverfahren, insbesondere wenn der Täter die Sache bei Ebay gewerbsmäßig betrieben hat.
Wäre das Strafverfahren nach § 170 II StPO eingestellt worden könnten Sie dagegen vorgehen. Ob für ein Klageerzwingungsverfahren Beratungshilfe gewährt wird weiß ich gerade nicht aus dem Kopf.
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"C.Konert
Alumnus
MLU Halle-Wittenberg"
-- Editiert am 05.07.2010 21:39
quote:
d.h. auch wenn ich 10 Fälle im Jahr habe, bekomme ich jedesmal den Schein oder gibt es eine Obergrenze, jetzt nur Interesse halber?!
Eine Obergrenze gibt es meines Wissens nicht. Beratungshilfe wird immer dann gewährt wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Es entwickelt sich aber oft so, dass Personen, die einmal einen Beratungshilfeschein bekommen haben wegen jedem Kleinkram zum Gericht rennen (wir hatten hier glaube ich mal den Fall, dass eine Mieterin mit der Aufforderung ihrer Hausverwaltung die Treppe zu kehren bei der Rechtsantragsstelle aufgeschlagen ist). Für solche Fälle gibt es natürlich keine Beratungshilfe.
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"C.Konert
Alumnus
MLU Halle-Wittenberg"
Man sollte auch nicht vergessen, dass letztlich die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob dem Verfahren Fortgang gegeben wird oder ob Anklage erhoben wird.
Und gerade im Bereich des Internets ist in den letzten Jahren erhebliches hinzugekommen.
Wenn z.b. gegen den Verkäufer schon zig Anzeigen vorliegen, das ganze auch länger dauert.
Zu erwähnen wäre auch, dass bei einem einfachen Strafverfahren keine Verpflichtung aufgegeben wird, die Beträge zurückzuzahlen. Und zivilrechtlich dürfte, wie bereits mitgeteilt, bei entsprechendem Einkommen ein Berechtigungsschein ausgestellt werden.
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