Beratungspauschale vom Anwalt in Rechnunggestellt

3. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Miamico
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Beratungspauschale vom Anwalt in Rechnunggestellt

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Fall im Wettbewerbsrecht, ich habe den Fall meinem RA gezeigt und er hat mir empfohlen einen Fachanwalt in Wettbewerbsrecht aufzusuchen. ich habe ein Paar Anwälte in der Nähe angerufen, ich habe einen gefunden der mir am Telefon sagte, dass er ein Fachanwalt in diesem Thema ist und sich da gut auskennt. ich habe mit Ihm einen Termin am selben Tag vereinbart und ich habe den Termin auch wahrgenommen. als ich in seiner Kanzlei war, habe ich ihn noch einmal gefragt ob er Fachanwalt und Erfahrung in dem Gebiet hat, er hat die Frage dieses mal mit nein beantwortet und meinte es bedarf nicht eine Fachausbildung in dem Bereich und jeder gute Anwalt sich mit solchen themen auskennt oder zu mindest sich schnell einarbeiten kann. Ich war verärgert ober sein Verhalten, da er meine Zeit verschwindet und wegen dem Termin früher Feierabende von meiner Arbeit machen musste was mich natürlich Geld kostete. er hat mich aufgefordert einen Vollmacht zu unterschreiben, dies habe ich abgelehnt und sagte ich ihm, ich möchte lieber einen Fachanwalt bevollmächtigen, nicht einen der sich erst mal in dem thema einarbeiten möchte und im Internet recharschieren möchte (das war wirklich seine Aussage).
dann ist er aus seinem Stuhl gesprungen und rannte in meiner Richtung, ich bin dann Aufgestanden und Richtung Tür gerannt, ich wollte raus, da ich deb Eindruck hatte, das er handgreiflich sein werden könnte. in der Hektik habe ich meine Unterlagen (kopien der Schriftsätze des Falls) auf seinem Schreibtisch vergessen. er hat mich mit Anklagen und höhe Kosten bedroht wenn ich den Vollmacht nicht unterschreibe.

am nächsten Tag habe ich von ihm eine Rechnung über 195,xx € bekommen (Beratungskosten) und natürlich eine unwahre Ausschilderung des Geschehens.

nun meine Frage wie soll ich am Bestens vorgehen?

in der Zwischenzeit habe ich einen Fachanwalt gefunden, der den Fall übernahm und erledigt hat.

-- Editiert von Moderator am 03.09.2014 17:10

-- Thema wurde verschoben am 03.09.2014 17:10

-- Editiert Miamico am 04.09.2014 09:04

Was denn, so teuer?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
und natürlich eine unwahre Ausschilderung des Geschehens.


Die Frage ist halt, wem glaubt das Gericht im Streitfall?

quote:
ich wollte raus, da ich deb Eindruck hatte, das er handgreiflich sein werden könnte


Das wird man dir wohl eher nicht glauben.

quote:
er hat mich mit Anklagen und höhe Kosten bedroht wenn ich den Vollmacht nicht unterschreibe.


Dito.

quote:
in der Hektik habe ich meine Unterlagen (kopien der Schriftsätze des Falls) auf seinem Schreibtisch vergessen


Der RA wird es vermutlich so darstellen, daß du eine Erstberatung erhalten und Unterlagen zur Ansicht dort gelassen hast. Deine Räuberpistole von dem handgreiflichen Anwalt und der absurden Drohungen wird man dir, auch wenn sie wahr ist, wohl nicht glauben.

Ergo: zahlen und abhaken.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Nun, der Anwalt kann argumentieren, das eine Erstberatung geleistet hätte, zum Beweis kann er die Unterlagen vorlegen. Diese hätte er der Lebenserfahrung nach nicht, wenn er sich mit dem Fall nicht beschäftigt hätte.

Daneben hat man einen Klienten mit einer lebensfernen Schilderung wie der Anwalt an die Unterlagen gekommen sein soll.
Vermutlich hat eben jener Klient auch nicht Anzeige erstattet und/oder die vergessenen Unterlagen heraus gefordert bevor die Anwaltsrechnung kam?

Sollte der Anwalt nicht schon wegen ähnlicher Vorfälle auffällig geworden sein, dann wird das mit einer Warscheinlichkeit von 98% zu gunsten des Anwaltes entschieden werden.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Plumpsack
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 58x hilfreich)

@Miamico
So unglaubwürdig deine Schilderung auch klingen mag, nehme ich sie dir Wort wörtlich ab, denn auch ich erlebte schon selbst mehrfach ähnlich gelagerte Fälle selbst, und sind damit auch nicht alleine mit solchen Erfahrungen.

Das Anwälte oder gar Richter und Staatsanwälte bessere Menschen sind, nur weil sie vermeintlich das Recht und Gesetz vertreten bzw sprechen ist eine verherende Fehlannahme, und solltest mal genau überlegen, was du als Beweis gegen seine Darstellung dieses Falles vorzutragen hättest, womit du ihn notfalls auch vor einem Gericht der Lüge strafen könntest.

Vermutlich sieht es damit jedoch leider rar aus, da du weder beweisen könntest das er dir vorgaukelte ein erfahrener Fachanwalt auf diesem gewünschten Rechtsgebiet zu sein, noch irgend etwas von all dem anderen, außer du hast vielleicht schriftlich, das er dich zu seiner Beauftragung durch die Abgabe deiner Unterschrift zu nötigen versuchte.

Eine Möglichkeit wär zumindest diesen Fall der Anwaltskammer vor zu tragen, und deren Reagtion vorerst ab zu warten, ob sich daraus etwas für deinen Fall ergibt.

Die Chance dich ohne jegliche Beweise gegen ihn dich vor der Zahlung der Erstberatung zu entziehen sehe ich jedoch eher als gering an, außer du wärst zahlungswillig, jedoch mangels Masse nicht dazu fahig, und hattest ursprünglich vor mit ihm eine Übernahme der Erstberatungskosten beim zuständigen Gericht zu beantragen, da es sonst vorsätzlicher Betrugsversuch wär.

Wende dich am besten erst ein mal an die Anwaltskammer, und trage diesen Fall dort vor.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Miamico
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

ich danke den leuten die sich die Mühe machten und geantwortet haben
in dem Anschreiben vom Anwalt hat er meine oben ausgeführten Punkte mehr oder weniger bestätigt.
Er werft mir jedoch den Absicht des Betruges vor, in dem ich eine Kostenlose Beratung von ihm erzielen wollte. Wie kann das der Fall sein, wenn mein Stamm- Anwalt bestätigen würde, dass ich bei ihm war und dass er mir empfohl einen Fachanwalt aufzusuchen, was ich tatsächlich machte, dass der Ankläger-Anwalt kein Fachanwalt in dem Bereich ist, bedeutet das, dass ich bei ihm fehl am platz war.
nach dem Besuch bei Ihm habe ich einen Fachanwalt gefunden, beauftragt, er hat die sache für mich erledigt und ich habe ihn bezahlt.
Also wenn ich den Absicht des Betruges hatte, wäre ich nicht weiter auf der Suche gewesen.
und wenn er mich vernünftig beraten hätte (oder überhaupt mir zum Thema etwas erzählte) hätte ich diese Wertvolle Beratung genuzt und das Thema selbst erledigt. in diesem Fall könnte man von Betrug reden. das war aber nicht so.
ich werde es auf jeden Fall zum Gerecht kommen lassen. denn ich mir fast sicher, dass er alles mit Absicht und Plam machte. er wollte mich in seinem Büro locken, mit mir kurz über irgendwas reden, mich zum unterschreiben bringen und dann von mir richtig kassieren.

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-- Editiert Miamico am 07.09.2014 00:22

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
in dem Anschreiben vom Anwalt hat er meine oben ausgeführten Punkte mehr oder weniger bestätigt


Ach, er hat bestätigt, daß er dich zur Mandatserteilung zwingen wollte und dich dann mit körperlicher Gewalt aus dem Büro gejagt hat? Interessant.

quote:
ich werde es auf jeden Fall zum Gerecht kommen lassen


Das dürfte bei der gegebenen Beweislage sinnfrei sein, nur noch mehr Kosten produzieren (262,68 EUR Gerichts- und Anwaltskosten - ja, der Gegenanwalt darf sich selbst mandatieren) und dich womöglich auf die lange dunkle Reise ins Querulantentum schicken, weil du dich ja im Recht siehst und dann logischerweise davon ausgehen wird, das Gericht habe absichtlich falsch gegen dich geurteilt etc.

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