>Beratungshilfeschein nichts wert?
@ logger
Man muß sich einfach mal bewußt machen, daß der Beratungsschein lediglich eine BERATUNG abdeckt.
Mit diesem Schein kann man zu einem Anwalt gehen und mit ihm über die Geschichte, die man auf dem Herzen hat, reden. Der Anwalt berät dann, ob die Sache Aussciht auf Erfolg hat, ob man klagen soll oder ob man es vergessen soll.
Das ist alles !!
Wenn es aber darum geht, die Interessen tatsächlich zu vertreten, zum Beispiel durch Briefe schreiben, Forderungen geltend machen, an einer Einigung mitwirken, dann fällt das nicht mehr unter 'Beratung'.
Der Beartungsschein ist keine kostenlose Interessenvertretung, sondern eben nur eine erste BERATUNG !
@ bexto:
Was meinen Sie damit, wenn Sie sagen, die Anwältin war nicht 'auf Ihrer Seite' ?
Ich vermute eher, die Anwältin hat Ihnen im Rahmen dieser Beratung gesagt, daß Ihr Anliegen keine Aussicht auf Erfolg hat und Sie daher einen Prozess lieber bleiben lassen sollen.
Eine solche Beratung ist eigentlich ein Anzeichen für eine besonders seriöse Beratung. Viele Anwälte reden nämlich den Mandanten nch dem Mund, nur um einen teuren Prozess führen zu können, und hinterher ist der Mandant der Dumme, wenn er die Rechnung für einen verlorenen Prozess kriegt.
Eine Anwältin, die nach Prüfung der rechtslage zu der Überzeugung kommt, daß man mit seinem Anliegen nicht durch kommt und daher von einem weiteren Vorgehen abrät, ist eigentlich als wirklich seriös zu bezeichnen.
Gruß Justice
-- Editiert von justice005 am 24.05.2007 14:40:45
von justice005 am 24.05.2007 14:39
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